Start News Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Auf ein Abstellgleis gestellt

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Auf ein Abstellgleis gestellt

Bis zu sieben Monate müssen geflüchtete Kinder und Jugendliche auf ein „Erstgespräch“ warten. Davor sind Asylantrag und Schulbesuch nicht möglich.

Das Wohnheim in Spandau ist eine Zuflucht. Aber es ist auch ein Abstellgleis für Kinderflüchtlinge. „Wir haben dreimal am Tag gegessen. Es gab Tischfußball und Sportangebote“, sagt der 16-jährige Drar Gebray (Name geändert), ein ehemaliger Bewohner. „Sonst habe ich nur gewartet.“

Dem Heimpersonal will der junge Eritreer keinen Vorwurf machen. „Alle Mitarbeiter waren freundlich. Aber ich konnte wegen Corona in Eritrea nur vier Jahre zur Schule gehen. Ich wollte endlich lernen. Das ging nicht.“ Dass die Mitarbeiter ihn ein paar Mal zu Ausflügen eingeladen hatten, half zwar gegen die Langeweile, aber es ersetzte keine Schule.

Drar Gebray ist ein sogenannter unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber, also ein Jugendlicher, der ohne Eltern nach Berlin kam. Er war unter Lebensgefahr aus Eritrea geflohen, hatte fast ein Jahr lang die Hölle von Libyen durchlebt und auf dem Mittelmeer um sein Leben gebangt. Da fand er es die ersten Tage angenehm, sich in Spandau mal richtig ausschlafen zu können, regelmäßige Mahlzeiten zu haben und für ihn wichtig: Duschen zu können, wann immer er wollte. Doch irgendwann setzte die Langeweile ein. Er wollte lernen.

Für die Behörden nicht existent

685 unbegleitete minderjährige Asylbewerber hat Berlin wie Drar auf ein Abstellgleis gestellt. Sechs bis sieben Monate warten sie in 17 verschiedenen Kinderheimen auf ihr sogenanntes Erstgespräch bei der Senatsverwaltung für Jugend. Da schätzt ein Beamter, ob sie tatsächlich jünger sind als 18 Jahre, ob das Jugendamt sie demzufolge in Obhut nehmen und sie zur Schule schicken muss.

Während dieser Wartezeit können die minderjährigen Flüchtlinge keinen Asylantrag stellen, sie werden gar nicht erst zur Schule angemeldet. Die Anmeldung erfolge erst nach dem Erstgespräch, bestätigt Susanne Gonswa, die Sprecherin von Jugendsenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) der taz.

Die Träger der Warteheime seien allerdings beauftragt, „Deutschkurse zu organisieren“, sagt Gonswa. Wie die taz aus unterschiedlichen Quellen erfuhr, reichen diese Kurse, die mit einem Schulbesuch nicht vergleichbar sind, nicht für alle. Drar hatte keine Gelegenheit, Deutsch zu lernen.

Als Ausweis diente Drar ein A4-Blatt von einem freien Träger mit seinem Passfoto und der Anschrift des Wohnheimes. Für die Behörden existieren die Jugendlichen noch gar nicht. Walid Chahrour vom Flüchtlingsrat sagt, dass Berlin hier systematisch gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoße. „Den Kindern wird das Recht auf Bildung, Gesundheit und rechtliche Vertretung vorenthalten. Die Situation ist schlimmer als 2015.“

Keine Krankenversicherung

3.209 unbegleitete minderjährige Asylbewerber sind im vergangenen Jahr neu nach Berlin gekommen. Das ist nach Jahren, wo die Zahlen nur bei wenigen Hundert lagen, ein starker Anstieg und nähert sich dem Niveau von 2015 an, wo mehr als 4.000 Jugendliche ohne Eltern nach Berlin flohen.

In diesem Jahr steigt die Zahl weiter an. Die wichtigsten Herkunftsländer sind Afghanistan, Syrien, die Türkei und Somalia. Nicht mitgezählt sind hier die allein geflohenen jugendlichen Ukrainer, die keinen Asylantrag zu stellen brauchen, die aber ebenso in solchen Abstellgleisheimen geparkt werden.

Wer auf ein Abstellgleis gestellt wird, hat keine Krankenversicherung. „Die gesundheitliche Versorgung ist aber sichergestellt“, sagt Sprecherin Susanne Gonswa. Drar bestätigt, dass eine Hauterkrankung von einem Arzt behandelt wurde. Allerdings musste das Heimpersonal einen Arzt finden, der das trotz fehlender Krankenversicherung tat.

Gonswa behauptet, die Neuankömmlinge würden innerhalb der ersten drei Tage eine Masernschutzimpfung erhalten. So sähe es das Infektionsschutzgesetz vor und so geschieht es auch im Ankunftszentrum für erwachsene Asylbewerber in Reinickendorf. Drar hingegen dementiert, in dem Warteheim geimpft worden zu sein. Sein Impfpass, den er der taz zeigt, bestätigt, dass die ­Impfung erst nach Aufnahme in ein Folgeheim erfolgte. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung auf Tuberkulose erfolgte in dem Warteheim nicht.

Recht auf Familiennachzug

„Gerade in der Phase nach der Ankunft in Deutschland brauchen die Jugendlichen ein sicheres Umfeld und Stabilität. Sie können die Warteschlange gar nicht gebrauchen“, sagt Ronald Reimann vom Verein Xenion, der sich um diese Flüchtlingsgruppe kümmert. Durch die Warterei würden sie oft ein ganzes Schuljahr verlieren. Denn auch wenn sie zur Schule angemeldet sind, dauert es Monate, bis ein Schulplatz zur Verfügung stehe, so Reimann.

Reimann, der Jurist ist, verweist auf die juristischen Nachteile der Jugendlichen durch das lange Warten. Unbegleitete Flüchtlinge haben einen Rechtsanspruch auf den Nachzug von Eltern und minderjährigen Geschwistern. Der besteht aber erst, wenn der Asylantrag angenommen wurde. Das ist bei Flüchtlingskindern aus dem häufigsten Herkunftsland Syrien zu über 90 Prozent der Fall.

Wenn ein Jugendlicher bei der Einreise aber schon 17 ist, und das sind die meisten, dann kann durch die Warterei der Rechtsanspruch verwirkt werden. „Da kann es helfen, wenn sich Privatpersonen bei uns melden, die Vormundschaften für diese Jugendlichen übernehmen und dann rechtzeitig Asyl beantragen“, sagt Reimann. Denn die Behörden stellen erst nach Monaten einen Vormund, ohne den kein Asylantrag gestellt werden kann.

Der Verein Xenoin bietet Informationen und Begleitung für Vormünder an. „Das ist ein bereicherndes Ehrenamt. Oft entsteht dadurch eine Beziehung zu den Jugendlichen, die fortgesetzt wird, wenn dieser volljährig ist“, so Ronald Reimann.

 

Quelle: taz