Flüchtlingrat Berlin:
Senatssozialverwaltung stellt klar:
Tablets und Drucker zum Homeschooling auch vom LAF und Sozialämtern!
Mit dem als PDF beiliegenden, uns heute übermittelten, mit den Senatsverwaltungen FInanzen und Bildung abgestimmten Rundschreiben SenIAS III A 2.4 vom 26.02.2021 hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) jetzt klargestellt, dass SchülerInnen und Auszubildende im Sozialleistungsbezug, die noch keine digitalen Endgeräte (Tablet, PC oder Laptop) und/oder Drucker für Homeschooling haben, analog der Regelungen für die Jobcenter auch rückwirkend ab 1.1.2021 einen Zuschuss vom LAF bzw. Sozialamt erhalten, wenn ihnen die Schule die Geräte nicht zur Verfügung stellt. Das Rundschreiben stellt klar, dass ebenso wie nach SGB II (Jobcenter) auch nach SGB XII und AsylbLG (LAF bzw. Sozialämter der Bezirke) ein Anspruch besteht. Das Rundschreiben mit nochmals aktualisierter Schulbescheinigung siehe PDF anbei oder hier:
Aus dem Rundschreiben:
„An die Nachweiserbringung sind keine so hohen Anforderungen zu richten. Eine Bestätigung der Schule oder des Schulträgers über die Notwendigkeit eines Computers zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht und über eine nicht vorhandene Ausleihmöglichkeit genügt als Nachweis der Unabweisbarkeit. Zur Sicherstellung eines berlineinheitlichen Verfahrens ist im Regelfall der als Anlage beigefügte Vordruck zu verwenden. Mit der Bestätigung der Angaben durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bedarf es keiner weiteren Prüfung mehr. Es ist für eine Leistungsgewährung unerheblich, warum die Schule trotz Beschaffung von digitalen Endgeräten aus dem Digitalpakt Schule der Schülerin oder dem Schüler kein Leihgerät zur Verfügung stellen kann. Vielmehr ist allein darauf abzustellen, dass die Schülerin oder der Schüler nicht im Besitz der erforderlichen Geräte ist.
Je nach Lage des Einzelfalles kann auch eine Glaubhaftmachung der leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler oder ein anderweitiger Nachweis der Schule ausreichend sein.
Mit der Anerkennung des Bedarfs rückwirkend ab 1. Januar 2021 können bereits ab dem 1. Januar 2021 entstandene Aufwendungen auch rückwirkend anerkannt werden. Legen die leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler neben der Bestätigung der Schule entsprechende Nachweise über die Höhe der entstandenen Aufwendungen vor, können diese in der nachgewiesenen angemessenen Höhe rückwirkend erstattet werden.“
Wir haben bereits mit unserem Newsletter Februar 2021 auf den Anspruch hingewiesen: https://fluechtlingsrat-berlin.de/fr_newsletter_feb2021. Die Jobcenter sollen laut Weisung des BMAS vom 1.2.2021 in der Regel bis zu 350 Euro für digitale Endgeräte und ggf. einen Drucker zum Homeschooling bewilligen. Der Anspruch besteht laut Weisung für Schüler*innen bis 24 Jahre an berufsbildenden oder allgemeinbildenden Schulen, auch für Auszubildende mit einer Ausbildungsvergütung. SenIAS hat jetzt klargestellt, dass für SchülerInnen und Azubis in Zuständigkeit von LAF oder Sozialämtern ebenso zu verfahren ist.
Inzwischen werden an den meisten Berliner Schulen Tablets ausgeliehen, jedoch nicht in ausreichender Anzahl. Die Geräte sollen „Schüler*innen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)“ erhalten (Bezieher von AsylbLG-Leistungen, Alg 2, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag), die keine geeigneten Endgeräte haben. Kinder können nach Ermessen der Schule auch ohne BuT-Nachweis Geräte erhalten (z.B. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge umF):
Sozialleistungen sind nachrangig zu Hilfen der Schulen, auch wenn die nur geliehen sind. Man muss daher zuerst bei der Schule versuchen, unter Vorlage des Bescheids über AsylbLG, Alg 2, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder stationäre Jugendhilfe oder des Berlinpasses BuT die Geräte zu erhalten. Voraussetzung ist, dass Homeschooling oder Hybriduntericht stattfindet.
1. Bei der Schule ist das Formular Eigenerklärung vorzulegen (mehrsprachig verfügbar, auch anbei im PDF SenIAS… enthalten):
2. Hat die Schule keine Geräte mehr oder lehnt sie die Vergabe ab, muss sie dies auf dem von der Senatsverwaltung für Bildung erstellten Formular Schulbescheinigung bestätigen (auch anbei im PDF SenIAS… enthalten):
3. Erst dann kann man mit unserem Formular Antragsvordruck und der Schulbescheinigung bei der zuständigen Sozialbehörde (LAF, Sozialamt, Jobcenter oder Jugendamt) die Geräte beantragen (auch anbei als PDF Antrag …):
Leben in einer Familie mehrere Schüler*innen, ist ein Tablet/Laptop für jede:n Schüler:in zu gewähren. Es gibt nur einen Drucker pro Haushalt, wenn noch keiner vorhanden ist. Da die Berliner Schulen keine Drucker stellen, können Drucker nur bei den Sozialbehörden beantragt werden.
Wir empfehlen, den Antrag schriftlich zu stellen. Nur dann ist die Behörde gezwungen, ihn auch zu bearbeiten. Sie können der Sozialbehörde den unterschriebenen eingescannten Antrag mit Schulbescheinigung per Email schicken. Zusätzlich sollten Sie den Antrag per Fax oder Einschreibbrief schicken oder mit einem Zeugen in den Briefkasten der Behörde werfen! Machen Sie sich vorher Kopien des Antrags!
Wir haben gehört, dass manche Schulen sich weigern, Schulbescheinigungen auszustellen. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Bildung sind sie hierzu verpflichtet. Das gilt auch für Schulen freier Träger. Verstöße sollten der Regionalen Schulaufsicht im Bezirk gemeldet werden:
Wir freuen uns über Ergänzungen und Kritik sowie Rückmeldungen zu Euren Erfahrungen mit der Antragstellung an buero@fluechtlingsrat-berlin.de
Beste Grüße
Georg Classen
Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Tel ++49-30-22476311, Fax ++49-30-22476312