Information des Flüchtlingsrats Berlin

Erfolg unserer Lobbyarbeit für unbegleitete minderjährige Geflüchtete und ihre Familien in Berlin

 

Liebe Freund*innen und Unterstützer*innen,

seit mehr als einem Jahr macht der Berliner Flüchtlingsrat mit seinem Arbeitskreis Junge Flüchtlinge Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Geschwisternachzug zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Bis jetzt war es so, dass lediglich die Eltern nachziehen konnten, die minderjährigen Geschwister aber nur, wenn der*die Minderjährige in Deutschland für sie den Lebensunterhalt sichern konnte und Wohnraum bereit stellte. Das war in der Regel nicht möglich. Wir haben hartnäckig immer wieder an den Berliner Innensenat und den Leiter der Berliner Ausländerbehörde appelliert, hier die landesrechtlichen Spielräume zu nutzen und bei minderjährigen Geschwistern, die allein im Heimatland zurück bleiben, von einem Regel-Ausnahmefall (Verzicht auf Wohnraum und Lebensunterhaltssicherung) auszugehen.

Mehr dazu u.a. hier:

http://fluechtlingsrat-berlin.de/presseerklaerung/unmenschliche-familientrennung/

und hier:

http://fluechtlingsrat-berlin.de/presseerklaerung/forderungen-an-den-berliner-senat/

Nun wurde unsere Hartnäckigkeit belohnt:

Der Geschwisternachzug hat es in die VAB (Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin) geschafft.

VAB 32.1.3, Seite 291 (https://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/service/downloads/artikel.274377.php)

Wenn beide Eltern eines UmF mit Flüchtlingsanerkennung oder subsidiärem Schutz ein Nachzugsvisum bekommen, ist bei den minderjährigen Geschwistern von einem Regel-Ausnahmefall (Verzicht auf Wohnraum und Lebensunterhaltssicherung) auszugehen, so dass sie gemeinsam mit den Eltern nachziehen können.