Das EU-Parlament gab gestern – 15. April – folgende Information zur Kenntnis:
Ein Girokonto für jeden EU-Bürger Alle Personen, die legal in der EU ansässig sind, bekommen das Recht, ein Basis-Girokonto zu eröffnen. Das hat das Parlament am 15. April 2014 beschlossen. Das Recht auf ein Basiskonto darf niemandem aufgrund seiner Nationalität oder seines Wohnsitzes verwehrt werden, heißt es. Zusätzlich müssen Gebühren und Konditionen von Girokonten transparent und daher leichter vergleichbar sein. Verbraucher sollen außerdem einfacher zu einer anderen Bank wechseln können, die bessere Konditionen bietet. HINWEIS: Die neuen Regelungen müssen noch von den Mitgliedstaaten verabschiedet werden, die dann 24 Monate Zeit haben, um sie in nationales Recht umzusetzen. Näheres entnehmen Sie der angefügten Pressemitteilung.