Bericht des Anti-Folter-Komitees: Europarat kritisiert deutsche Abschiebepraxis

Das Anti-Folter-Komitee des Europarats war bei einer Abschiebung von Flüchtlingen aus München nach Kabul dabei – und hat in einem Bericht zahlreiche Mängel aufgelistet. Die Bundesregierung verteidigt sich.

 

Das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) hat kritisiert, dass Abschiebungen aus Deutschland den Betroffenen häufig zu kurzfristig angekündigt werden. Es sei unerlässlich, dass den Menschen rechtzeitig mitgeteilt werde, dass sie Deutschland verlassen müssten, erklärte das CPT in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Nur so könnten sich die Menschen psychisch mit der Situation auseinandersetzen.

In dem 34-Seiten-Bericht hieß es, deutsche Behörden benachrichtigten die Betroffenen in Abschiebehaft erst spät oder in letzter Minute über ihre bevorstehende Abschiebung. Auch in Fällen, bei denen die Betroffenen nicht in Haft waren, war die Benachrichtigung nach Darstellung des Komitees nicht immer eine Woche vor dem Ausweisungsdatum erfolgt.

Die CPT-Experten machten ihre Beobachtungen bei der Begleitung einer Abschiebung im vergangenen Jahr: In der Nacht zum 15. August 2018 wurden 46 Afghanen mit einem Charterflugzeug von München nach Kabul abgeschoben. Zur Überwachung der Migranten waren rund hundert Polizisten an Bord.

„Unverhältnismäßige und unangemessene“ Gewaltanwendung

Der Europarat forderte Deutschland in seinem Bericht auf, bei der Abschiebung von Migranten auf „unverhältnismäßige und unangemessene“ Gewaltanwendung zu verzichten. Methoden, die bei den Betroffenen ein Erstickungsgefühl auslösten oder ihnen starke Schmerzen zufügten – etwa durch Quetschen der Genitalien – müssten untersagt werden.

Auf dem Flug im August 2018 wurde laut CPT beispielsweise ein Mann von sechs Polizisten festgehalten. Ein Beamter habe ihm einen Arm gegen den Hals gedrückt, was seine Atemfähigkeit eingeschränkt habe. Ein anderer Polizist habe dem am ganzen Körper mit Klebeband Gefesselten mehrmals für längere Zeit die Genitalien gequetscht.

Diese Methode „zielt eindeutig darauf ab, durch Zufügung starker Schmerzen kooperatives Verhalten zu erreichen“, kritisierten die Experten des Europarats. Ein solches Vorgehen sei „unverhältnismäßig und unangemessen“. Deutschland müsse „sofort Maßnahmen ergreifen“, um die Anwendung dieser Techniken zu unterbinden.

Das Bundesjustizministerium teilte mit, die Bundespolizei sei von dieser Empfehlung in Kenntnis gesetzt worden und habe sie „aufgegriffen“.

Was das CPT zum Abschiebegefängnis in Eichstätt sagt

Das CPT besteht aus Experten des Europarats und hat seinen Sitz im französischen Straßburg. Es soll die Einhaltung der Europäischen Anti-Folter-Konvention überwachen. Dazu besuchen Mitglieder des Komitees – Strafvollzugsexperten, Ärzte und Psychologen – in regelmäßigen Abständen in den 47 Europaratsländern Einrichtungen, in denen Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden.

Das CPT bemängelte in dem Bericht nun auch die Einrichtung des besuchten Abschiebegefängnisses in Eichstätt. Das Wachpersonal dort sei nicht speziell geschult, außerdem würden die dort untergebrachten Männer mehr wie Strafgefangene behandelt.

So dürften sie beispielsweise nicht ihre eigene Kleidung tragen und hätten nur eingeschränkten Zugang zu Mehrzweckräumen, um sich die Zeit zu vertreiben. Außerdem könnten die Insassen nicht direkt einen Arzt sprechen, sondern müssten einen Termin erst bei einem der Aufpasser anmelden, wie der Bericht bemängelte. CPT-Mitarbeiter waren vom 13. bis zum 15. August in Deutschland.

Das Justizministerium erklärte in der Antwort auf den Report, dass die Männer in Abschiebehaft meist nicht genügend eigene Kleidung besäßen, um diese regelmäßig zu wechseln – deshalb werde auf Kleidung der Haftanstalt zurückgegriffen. Die in Eichstätt eingerichtete Freizeithalle könne zudem erst länger geöffnet werden, wenn es für die zusätzliche Zeit Sicherheitspersonal gebe. Dass ein direkter Arztbesuch für die Insassen nicht möglich sei, wies das Justizministerium zurück.

 

Quelle: Spiegel.de