Amnesty Report 2016: Iran

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftler und Personen, die Kritik äußerten, wurden aufgrund von vage formulierten und überaus weit gefassten Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Haftbedingungen waren hart. Gerichtsverfahren waren unfair und in einigen Fällen endeten sie mit Todesurteilen. Frauen sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wurden durch Gesetze und im Alltag diskriminiert. Die Behörden vollstreckten grausame Körperstrafen wie Blendungen, Amputationen und Auspeitschungen. Gerichte verurteilten Menschen wegen einer Reihe von Verbrechen zum Tode. Viele Gefangene wurden hingerichtet, darunter mindestens vier, die zur Tatzeit noch minderjährig waren.

Hintergrund

Im Juli 2015 kamen die Verhandlungen zwischen dem Iran, den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats und Deutschland über die Beschränkung des iranischen Atomprogramms zum Abschluss. Der Iran willigte ein, die Weiterentwicklung seines Nuklearprogramms zu begrenzen, wenn im Gegenzug die internationalen Sanktionen aufgehoben werden.

Im März 2015 verlängerte der UN-Menschenrechtsrat das Mandat des UN-Sonderberichterstatters über die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran. Die iranischen Behörden verweigerten jedoch weiterhin sowohl ihm als auch anderen UN-Experten die Einreise. Der UN-Menschenrechtsrat verabschiedete zudem das Ergebnis der zweiten Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung der Menschenrechtssituation im Iran. Die iranische Regierung akzeptierte 130 Empfehlungen und 59 weitere teilweise. 102 Empfehlungen wurden zurückgewiesen, darunter die Aufforderung zur Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau sowie die Forderung, die Todesstrafe nicht bei Personen anzuwenden, die zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat unter 18 Jahre alt waren.

Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Die Regierung beschnitt auch 2015 massiv die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Die Behörden blockierten Internetseiten von Facebook, Twitter und anderen sozialen Medien, schlossen Medienbetriebe und verboten Medienerzeugnisse, wie die monatlich erscheinende Frauenzeitschrift Zanan. Ausländische Satellitensender wurden gestört, Journalisten und Personen, die im Internet oder anderweitig Kritik äußerten, mussten mit Festnahmen und Inhaftierung rechnen. Friedliche Protestaktionen wurden unterdrückt.

Im August 2015 kündigte das Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie die zweite Phase eines „intelligenten Filtersystems“ für Internetseiten an, die als „schädlich“ für die Gesellschaft betrachtet werden. Unterstützung für dieses Vorhaben kam von einer ausländischen Firma. Die Behörden arbeiteten weiter an der Erstellung eines „nationalen Internets“, das den Zugang zu Informationen im Internet weiter einschränken könnte. Personen, die sich in den sozialen Medien kritisch äußerten, wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Im Juni 2015 teilte ein Justizsprecher mit, die Behörden hätten fünf Personen festgenommen, weil sie die sozialen Medien für „konterrevolutionäre“ Aktivitäten genutzt hätten. Fünf weitere Personen kamen wegen „schamloser Handlungen im Cyberspace“ in Haft.

Die Oppositionsführer Mehdi Karroubi und Mir Hossein Mussawi sowie dessen Ehefrau Zahra Rahnavard standen weiterhin ohne Anklage oder Gerichtsverfahren unter Hausarrest. Zahlreiche gewaltlose politische Gefangene blieben in Haft oder verbüßten Gefängnisstrafen, weil sie friedlich ihre Menschenrechte wahrgenommen hatten. Unter ihnen befanden sich Journalisten, Künstler, Schriftsteller, Rechtsanwälte, Gewerkschafter, Studierende, Menschenrechtsverteidiger und Personen, die sich für Frauen- und Minderheitenrechte engagiert hatten.

Laut dem islamischen Strafgesetzbuch des Iran von 2013 müssen Personen, die in mehreren Anklagepunkten schuldig gesprochen werden, nur die längste Einzelstrafe verbüßen. Wenn Richter Angeklagte wegen mehr als drei Straftaten verurteilen, sind sie jedoch verpflichtet, Strafen zu verhängen, die über das maximale Strafmaß jedes einzelnen Delikts hinausgehen. Dies hat dazu geführt, dass die Behörden unberechtigte Mehrfachanklagen gegen friedliche Kritiker erheben, um eine möglichst lange Haftdauer für die Angeklagten zu erreichen.

Die Behörden unterdrückten weiterhin friedliche Proteste. Am 22. Juli 2015 löste die Polizei eine Versammlung Tausender Lehrer auf, die sich vor dem Parlamentsgebäude in Teheran eingefunden hatten, und nahm Dutzende Personen vorübergehend fest. Die Lehrer protestierten dagegen, dass Kollegen, die an gewerkschaftlichen Aktivitäten und damit verbundenen Protesten teilnahmen, schikaniert wurden. Außerdem forderten sie die Freilassung bekannter Gewerkschafter wie Ismail Abdi, der inhaftiert blieb.

Folter und andere Misshandlungen

Auch 2015 berichteten Gefängnisinsassen und andere Gefangene über Folter und Misshandlungen. Besonders häufig wurden Folter und andere Misshandlungen während der Untersuchungshaft eingesetzt, um „Geständnisse“ oder anderes belastendes Beweismaterial zu erpressen.

Eine neue Strafprozessordnung, die im Juni 2015 in Kraft trat, enthielt zwar einige Schutzmaßnahmen wie z.B. ein elektronisches Zentralregister aller Inhaftierten in jeder Provinz. Sie bot jedoch keinen angemessenen Schutz vor Folter und brachte iranisches Recht nicht mit dem Völkerrecht und internationalen Standards in Einklang. So garantierte die neue Strafprozessordnung keinen Kontakt zu einem unabhängigen Rechtsbeistand unmittelbar nach der Festnahme. Dies stellt jedoch eine rechtliche Voraussetzung dar, um Häftlinge vor Folter und anderen Misshandlungen zu schützen. Im iranischen Recht war Folter weiterhin nicht klar als Straftat definiert, und die neue Strafprozessordnung enthielt keine genauen Vorgaben zur Untersuchung von Foltervorwürfen. Sie legte lediglich allgemein fest, dass Aussagen, die unter Folter zustande gekommen waren, vor Gericht nicht als Beweise zugelassen werden dürfen, ohne weitere konkrete Regelungen.

Gefängnisinsassen und anderen Gefangenen wurde eine angemessene medizinische Behandlung verweigert. In einigen Fällen hielten die Behörden ärztlich verschriebene Medikamente zurück, um Häftlinge zu bestrafen, oder verlegten Gefangene nicht zur Behandlung in ein Krankenhaus, obwohl Ärzte dies angeraten hatten. Oft mussten Inhaftierte lange Zeiträume in Einzelhaft verbringen, was Folter und anderen Misshandlungen gleichkommt.

Gefangene waren in hoffnungslos überfüllten Zellen unter unhygienischen Bedingungen untergebracht. Sie bekamen nicht ausreichend zu essen und waren extremen Temperaturen ausgesetzt. Dies betraf u.a. die Insassen des Dizel-Abad-Gefängnisses in Kermanshah, der Haftanstalt Adel-Abad in Schiras, des Gharchak-Gefängnisses in Varamin und der Hafteinrichtung Vakilabad in Mashhad. Nach Angaben ehemaliger Häftlinge befanden sich im Zentralgefängnis von Täbris 700 bis 800 Gefangene in drei schlecht belüfteten, unhygienischen Zellen; ihnen standen nur zehn Toiletten zur Verfügung. Die Behörden hielten sich häufig nicht an die Vorschriften, wonach verschiedene Kategorien von Inhaftierten in separaten Trakten untergebracht werden müssen. Einige politische Gefangene, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, traten deshalb in den Hungerstreik. Berichten zufolge starb mindestens ein gewaltloser politischer Gefangener, Shahrokh Zamani, möglicherweise aufgrund der schlechten Haftbedingungen und unzureichender medizinischer Versorgung.

Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen

Es wurden weiterhin Strafen wie Auspeitschungen, Blendungen und Amputationen verhängt und vollstreckt, obwohl das Völkerrecht Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafen verbietet. In einigen Fällen wurden die Strafen öffentlich vollstreckt. Am 3. März 2015 wurde das linke Auge eines Mannes in Karaj vorsätzlich geblendet. Ein Gericht hatte ihn zu einer Vergeltungsstrafe (qesas) verurteilt, weil er einem anderen Mann Säure ins Gesicht geschüttet hatte. Der Verurteilte musste damit rechnen, dass auch sein rechtes Auge noch geblendet werden würde. Die für den 3. März 2015 angesetzte Bestrafung eines weiteren Mannes wurde verschoben. Er sollte sowohl geblendet werden als auch sein Gehör verlieren.

Im Zentralgefängnis von Mashhad in der Provinz Khorasan wurden am 28. Juni 2015 zwei Männern jeweils vier Finger der rechten Hand amputiert, allem Anschein nach ohne Betäubung. Die beiden Männer waren wegen Diebstahls für schuldig befunden worden. Auch Auspeitschungen wurden 2015 vollstreckt. Im Juni gab der stellvertretende Generalstaatsanwalt in Schiras die Festnahme von 500 Personen bekannt. 480 von ihnen wurden innerhalb von 24 Stunden vor Gericht gestellt und schuldig gesprochen, während des Fastenmonats Ramadan in der Öffentlichkeit gegessen und getrunken zu haben. Die meisten wurden zu Prügelstrafen verurteilt, die von der Abteilung für Strafvollstreckung durchgeführt wurden. Einige der Auspeitschungen fanden Berichten zufolge öffentlich statt.

Unfaire Gerichtsverfahren

Viele Gerichtsverfahren, auch solche, die mit Todesurteilen endeten, waren äußerst unfair. Vor den Prozessen wurden die Angeklagten nicht selten wochen- oder monatelang inhaftiert und hatten entweder überhaupt keinen Kontakt zu einem Rechtsbeistand und ihrer Familie oder nur sehr selten. Die Inhaftierten wurden gezwungen, „Geständnisse“ zu verfassen oder zu unterschreiben, die dann in unfairen Gerichtsverfahren als Hauptbeweismittel gegen sie verwendet wurden. Richter wiesen Vorwürfe von Angeklagten über Folter und andere Misshandlungen während der Untersuchungshaft systematisch ab und ordneten keine Untersuchungen der Vorfälle an.

Nach jahrelangen Beratungen trat die neue Strafprozessordnung im Juni 2015 in Kraft. Sie enthielt zwar einige Verbesserungen, wie z.B. strengere Vorschriften für Verhöre und eine obligatorische Rechtsbelehrung der Inhaftierten, doch wurde sie erheblich abgeschwächt durch Änderungen, die nur wenige Tage vor dem Inkrafttreten gebilligt wurden. Zu den Änderungen zählte u.a., dass in Fällen, die die nationale Sicherheit betreffen, Gefangene während der oft lange andauernden Untersuchungshaft ihren Rechtsbeistand nicht frei wählen können, sondern ihnen nur ein Rechtsbeistand zur Verfügung steht, der von der Obersten Justizautorität anerkannt wurde. Dieselben Einschränkungen galten auch für Fälle organisierten Verbrechens, die mit Todesurteilen, lebenslanger Haft oder Amputationen bestraft werden können. Nachdem Kritik an diesen Änderungen laut wurde, sagte ein hochrangiger Justizbeamter: „Es geht darum, dass unter den Rechtsanwälten auch Personen sind, die Ärger machen könnten.“ In einigen Fällen verschärften Gerichte diese Einschränkungen offenbar noch und gestatteten Angeklagten einen Rechtsbeistand ihrer Wahl lediglich während der Prozessphase.

Sondergerichte, darunter das Sondergericht für Geistliche, welches außerhalb der Zuständigkeit der Justiz operiert, und die Revolutionsgerichte arbeiteten wie gewohnt weiter, ohne sich an internationale Standards für faire Verfahren zu halten. Das Justizwesen war nicht unabhängig. Das Ministerium für Geheimdienste und Revolutionsgarden sowie andere Sicherheitsbehörden übten Druck auf die Gerichte aus, Angeklagte zu verurteilen und harte Strafen zu verhängen.

Religionsfreiheit

Anhänger der Baha’i-Glaubensgemeinschaft, Sufis, die Gemeinschaft der Ahl-e Haqq und andere religiöse Minderheiten wurden auf dem Arbeitsmarkt und im Bildungswesen diskriminiert und konnten ihren Glauben nicht frei praktizieren. Dies galt auch für Muslime, die zum Christentum konvertierten, Schiiten, die zum sunnitischen Islam übertraten, und Sunniten. Es gingen Berichte ein, wonach zahlreiche Baha’i, zum Christentum konvertierte Personen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten 2015 festgenommen und inhaftiert wurden. Einige von ihnen kamen in Haft, weil sie Baha’i-Studierende unterrichtet hatten, denen der Zugang zur höheren Bildung verweigert wird.

Die Behörden zerstörten weiterhin heilige Stätten der Baha’i, der Sunniten und der Sufis, darunter Friedhöfe und Gebetsstätten.

Im August 2015 entschied ein Revolutionsgericht in Teheran, Mohammad Ali Taheri habe „Verdorbenheit auf Erden verbreitet“, und verurteilte ihn zum Tode. Die Anklage bezog sich auf eine spirituelle Lehre und eine Gruppe namens Erfan-e Halgheh, die er begründet hatte. 2011 war er bereits wegen „Beleidigung islamischer Heiligkeiten“ zu fünf Jahren Haft, 74 Peitschenhieben und einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Auch gegen einige seiner Anhänger wurden Gefängnisstrafen verhängt. Im Dezember 2015 hob der Oberste Gerichtshof das Todesurteil wegen „unvollständiger Ermittlungen“ auf und wies den Fall an das Gericht der ersten Instanz zurück.

Diskriminierung von ethnischen Minderheiten

Irans benachteiligte ethnische Minderheiten, darunter arabische Ahwazi, Aserbaidschaner, Belutschen, Kurden und Turkmenen, berichteten weiterhin, dass staatliche Stellen sie systematisch diskriminierten. Dies betraf vor allem ihren Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum und zu politischen Ämtern sowie die Ausübung ihrer kulturellen, bürgerlichen und politischen Rechte. In den Grundschulen durfte weiterhin nicht in den Muttersprachen ethnischer Minderheiten unterrichtet werden. Personen, die mehr kulturelle und sprachliche Rechte forderten, liefen Gefahr, festgenommen und zu Gefängnisstrafen verurteilt zu werden. In manchen Fällen ergingen sogar Todesurteile.

Die Sicherheitskräfte gingen besonders rigide gegen Proteste von ethnischen Minderheiten vor, so z.B. gegen Angehörige der arabischen Ahwazi, Aserbaidschaner und Kurden. Im März und April 2015 gab es dem Vernehmen nach zahlreiche Festnahmen in der von Arabern bewohnten Provinz Khuzestan, u.a. nach einem Fußballspiel im März. Junge Männer der Ahwazi-Minderheit hatten bei dem Spiel ein Banner entrollt, um ihre Solidarität mit Younes Asakereh zum Ausdruck zu bringen, einem Straßenhändler und Angehörigen der Ahwazi, der am 22. März gestorben war, nachdem er sich aus Protest gegen die städtischen Behörden selbst in Brand gesteckt hatte. Er hatte offenbar keine notärztliche Versorgung erhalten, weil er nicht genug Geld besaß. Die Festnahmen erfolgten im Vorfeld des zehnten Jahrestags einer regierungskritischen Massendemonstration, die im April 2005 in Khuzestan stattgefunden hatte. Auslöser der damaligen Demonstration war die Veröffentlichung eines Briefs, in dem Maßnahmen der Regierung angekündigt wurden, um den Anteil der arabischen Bevölkerung in Khuzestan zu verringern. Bei den Protesten richteten sich die Schläge und Festnahmen der Polizei dem Vernehmen nach insbesondere gegen Männer, die traditionelle arabische Kleidung trugen.

Im November 2015 sollen einige Personen, die der ethnischen Minderheit der Aserbaidschaner angehören, nach weitgehend friedlichen Demonstrationen inhaftiert worden sein. Die Proteste, die in mehreren Städten ausbrachen, richteten sich gegen eine Fernsehsendung, die von Angehörigen der Minderheit als beleidigend empfunden wurde.

Am 7. Mai 2015 ging die Bereitschaftspolizei Berichten zufolge mit unverhältnismäßiger oder unnötiger Gewalt gegen Demonstrierende in Mahabad vor. Die Stadt liegt in der Provinz West-Aserbaidschan, die hauptsächlich von Kurden bewohnt wird. Auslöser der Proteste war der Tod einer Kurdin, die unter ungeklärten Umständen bei einem Sturz ums Leben gekommen war.

Diskriminierung von Frauen

Frauen wurden weiterhin diskriminiert, sowohl durch Gesetze – besonders durch das Strafgesetz und die Familiengesetzgebung – als auch im täglichen Leben. Frauen und Mädchen drohten Verschlechterungen im Hinblick auf ihre sexuellen und reproduktiven Rechte. Das Parlament debattierte 2015 über mehrere Gesetzentwürfe, die die Rechte von Frauen weiter untergraben könnten, wie z.B. das Gesetz zur Erhöhung der Geburtenrate und zur Verhinderung des Bevölkerungsrückgangs, das den Zugang zu Informationen über Empfängnisverhütung unterbinden und freiwillige Sterilisation verbieten würde. Am 2. November verabschiedete das Parlament die Grundzüge eines weiteren Gesetzesvorhabens: Das Gesetz zur Bevölkerungsentwicklung und Aufwertung der Familie sieht vor, dass alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber Männer mit Kindern bevorzugt einstellen müssen, dann verheiratete Männer ohne Kinder und schließlich verheiratete Frauen mit Kindern. Das Gesetz könnte außerdem dazu führen, dass häusliche Gewalt noch stärker als bisher als private „Familienangelegenheit“ betrachtet würde. Bereits jetzt hatten Frauen Mühe, bezahlbare moderne Verhütungsmittel zu bekommen, weil das Budget des staatlichen Familienplanungsprogramms 2012 gekürzt und seither nicht wieder aufgestockt wurde.

Frauen und Mädchen waren nach wie vor kaum gegen sexuelle Gewalt und andere gewaltsame Übergriffe wie Früh- und Zwangsverheiratungen geschützt. Die Regierung brachte keine Gesetze gegen diese Missstände auf den Weg. Ebenso wenig bekämpfte sie Vergewaltigung in der Ehe und häusliche Gewalt. Aufgrund des gesetzlichen Zwangs, ein Kopftuch (Hidschab) zu tragen, standen Frauen im Visier von Polizei und paramilitärischen Kräften und waren Schikanen, Gewalt und Inhaftierungen ausgesetzt. Die Behörden gerieten unter Druck, als im In- und Ausland gefordert wurde, Frauen den Besuch internationaler Männer-Volleyballspiele in der Teheraner Azadi-Sporthalle zu erlauben. Da ultra-konservative Gruppen wie Ansar e-Hezbollah Einspruch erhoben, blieben Frauen weiterhin ausgeschlossen.

Todesstrafe

Die Behörden verhängten 2015 häufig Todesurteile und vollstreckten zahlreiche Hinrichtungen. Unter den Hingerichteten waren auch Personen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren. Einige Exekutionen fanden öffentlich statt.

Die Todesstrafe wurde für zahlreiche Straftaten verhängt, häufig nach unfairen Gerichtsverfahren und auch für Straftaten, die im Völkerrecht deutlich unterhalb der Schwelle der „schwersten Verbrechen“ liegen, wie z.B. Drogendelikte. Die Mehrheit der 2015 hingerichteten Personen war wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt worden. Todesurteile ergingen auch für Mord und vage definierte Anklagen wie „Feindschaft zu Gott“.

Viele Häftlinge, die wegen Kapitalverbrechen angeklagt waren, hatten während ihrer Untersuchungshaft keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Die neue Strafprozessordnung hob Paragraf 32 des Drogenbekämpfungsgesetzes von 2011 wieder auf, wonach wegen Drogendelikten zum Tode verurteilten Gefangenen das Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln aberkannt worden war. Es blieb jedoch unklar, ob auch Gefangene, die vor Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung zum Tode verurteilt worden waren, Rechtsmittel einlegen durften.

In den Todeszellen saßen weiterhin zahlreiche zum Tatzeitpunkt minderjährige Straftäter. Einige erhielten – gemäß der neuen Leitlinien zur Bestrafung jugendlicher Straftäter im islamischen Strafgesetzbuch von 2013 – ein Wiederaufnahmeverfahren und wurden erneut zum Tode verurteilt. Nach Kenntnis von Amnesty International wurden 2015 mindestens drei jugendliche Straftäter durch den Strang hingerichtet: Javad Saberi am 15. April, Samad Zahabi am 5. Oktober und Fatemeh Salbehi am 13. Oktober. Menschenrechtsgruppen berichteten, dass ein weiterer jugendlicher Straftäter, der afghanische Staatsbürger Vazir Amroddin, im Juni oder Juli hingerichtet wurde. Im Februar 2015 verlegten die Behörden Saman Naseem, der 2013 für ein Verbrechen zum Tode verurteilt worden war, das er im Alter von 17 Jahren begangen haben soll, an einen unbekannten Ort. Dies gab Anlass zu Befürchtungen, dass er hingerichtet werden könnte. Er blieb fünf Monate lang „verschwunden“, bis die Behörden ihm im Juli 2015 endlich gestatteten, mit seiner Familie zu telefonieren, und sein Rechtsanwalt erfuhr, dass der Oberste Gerichtshof im April die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet hatte.

Das islamische Strafgesetzbuch sah auch weiterhin Steinigung als Hinrichtungsmethode vor. 2015 wurden mindestens zwei Personen zum Tod durch Steinigung verurteilt. Es gab allerdings keine Berichte über vollstreckte Steinigungen.

 

 

Quelle: AI