{"id":1925,"date":"2022-11-14T23:13:49","date_gmt":"2022-11-14T23:13:49","guid":{"rendered":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/?p=1925"},"modified":"2022-11-14T23:13:49","modified_gmt":"2022-11-14T23:13:49","slug":"kein-abschiebezentrum-am-flughafen-ber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/kein-abschiebezentrum-am-flughafen-ber\/","title":{"rendered":"Kein Abschiebezentrum am Flughafen BER"},"content":{"rendered":"<p>Gemeinsame Stellungnahme gegen die Inhaftierung von Gefl\u00fcchteten am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) und gegen Asyl Schnellverfahren)<\/p>\n<p>Die Unterzeichnenden lehnen<br \/>\ndie aktuelle n Pl\u00e4ne zum Bau eines sogenannten Ein und<br \/>\nAusreisezentrums am Flughafen BER in Sch\u00f6 nefeld aus menschenrechtlichen und<br \/>\nhumanit\u00e4ren Gr\u00fcnden ab. Den geplanten Ausbau von Haftpl\u00e4tzen f\u00fcr Gefl\u00fcchtete sowie die<br \/>\ngeplante Ausweitung von Asylschnellverfahren am Flughafen lehnen die Unterzeichnenden<br \/>\nab. Sie fordern das Land Brandenburg sowie die B undesregierung auf, auf die Errichtung und<br \/>\nInbetriebnahme eines solchen \u201eBeh\u00f6rdenzentrums\u201c zu verzichten. Anstelle eines hunderte Millionen schweren Prestigeprojektes mit dem Fokus auf Abschottung und Abschiebungen braucht es dringend mehr Investitionen im Bereich Teilhabe sowie faire und rechtsstaatliche Asylverfahren. Flughafenasylverfahren m\u00fcssen abgeschafft, die bestehende Haftanstalt am BER geschlossen und die Inhaftierung von Gefl\u00fcchteten beendet werden.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung:<br \/>\n1) Flughafenasylverfahren sind rechtsstaatlich fragw\u00fcrdig und m\u00fcssen abgeschafft werden<\/p>\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) und die Zentrale Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde des Landes Brandenburg (ZABH) rechnen ab 2025 mit j\u00e4hrlich 300 400 Flughafenasylverfahren am Flughafen BER ( Landtag B randenburg Drs. 7\/4377 , S. 2). Dies w\u00fcrde eine extreme Steigerung bedeuten, denn die Anzahl der dort bisher durchgef\u00fchrten Flughafenasylverfahren lag 2021 bei 41 Verfahren (2020: 5, 2019: 19, 2018: 33, 2017: 15, 2016: 5, 2015: 3). Tr\u00e4fen die Sch\u00e4tzungen zu , w\u00e4re der Flughafen Berlin Brandenburg als Standort f\u00fcr Flughafenasylverfahren gleichauf mit Frankfurt a. M (BT Drucks. 20\/1673 , S.3).<\/p>\n<p>Wir halten das Flughafenasylverfahren nach \u00a7 18a Asylgesetz f\u00fcr rechtsstaatlich h\u00f6chst fragw\u00fcrdig. In Asyl Schnellverfahren haben Schutzsuchende gegen\u00fcber dem regul\u00e4ren Asylverfahren gravierende Nachteile. Dazu z\u00e4hlen die enorm kurzen (Klage &#8211;)Fristen sowie die durch die Inhaftierung bedingten gro\u00dfen H\u00fcrden beim Zugang zu unabh\u00e4ngiger Beratung und anwaltlicher Vertretung. Dar\u00fcber hinaus ist der Rechtsschutz im Flughafenverfahren stark eingeschr\u00e4nkt. Personen, die als \u201eoffensichtlich unbegr\u00fcndet\u201c abgelehnt werden, sitzen h\u00e4ufig wochen bis monatelang in der an das Flughafenasylverfahren anschlie\u00dfenden Zur\u00fcckweisungshaft fest. Im Flughafenverfahren werden regelm\u00e4\u00dfig auch Familien mit Kindern inhaftiert. Dar\u00fcber hinaus bestehen EU rechtlich grunds\u00e4tzliche Zweifel an der Zul\u00e4ssigkeit der Inhaftierung von Schutzsuchenden im Flughafenverfahren (siehe EuGH Urteil vom 30. Juni 2022, Rechtssache C 72\/22 PPU, Verfahren M. A.).<\/p>\n<p>Die Ablehnungsquote im Flughafenverfahren ist in den letzten quote im Flughafenverfahren ist in den letzten Jahren Jahren kontinuierlich kontinuierlich gestiegen, von 5,1 Prozent in 2013 auf 52,7 Prozent in 2019. Die extrem kurzen Fristen und die regelm\u00e4\u00dfig fehlende rechtliche Beratung im Vorfeld der Asylanh\u00f6rung f\u00fchren zudem zu regelm\u00e4\u00dfig fehlende rechtliche Beratung im Vorfeld der Asylanh\u00f6rung f\u00fchren zudem zu \u00fcberproportional hohen Ablehnungsquoten als \u201eoffensichtlich unbegr\u00fcndet\u201c im Vergleich.<\/p>\n<p>2) Freiheitsentzug ist ein massiver Grundrechtseingriff<br \/>\nNeben der geplanten Ausweitung des Flughafenasylverfahrens sehen wir auch den geplanten Ausbau des \u201eAusreisegewahrsams\u201c als einer Form der Absc hiebungshaft in Sch\u00f6nefeld h\u00f6chst kritisch. Nach aktuellem Planungsstand sind im geplanten \u201eTransit und Gewahrsamsgeb\u00e4ude zuk\u00fcnftig etwa 120 Haftpl\u00e4tze vorgesehen. Das entspricht fast einer<br \/>\nVersechsfachung der aktuell zur Verf\u00fcgung stehenden Pl\u00e4tze, denn der Asyl und Ausreisegewahrsam am BER verf\u00fcgt aktuell \u00fcber 20 belegbare Pl\u00e4tze ( Landtag Brandenburg Drs. 7\/4370 , S. 6). Das Innenministerium Brandenburg geht in einer Sch\u00e4tzung von k\u00fcnftig 600 700 Inhaftierungen im Ausreisegewahrsam pro Jahr aus. Auch dies w\u00e4re eine drastische<br \/>\nSteigerung.<\/p>\n<p>Freiheitsentzug stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar, weshalb er gem\u00e4\u00df Artikel 104 Grundgesetz richterlich angeordnet bzw. unverz\u00fcglich, m\u00f6glichst am selben Tag \u00fcberpr\u00fcft werden muss. Das Asylgesetz sieht abweichend hiervon eine erstmalige richterliche \u00dcberpr\u00fcfung der Inhaftierung Asylsuchender erst nach 30 Tagen vor. Die Inhaftierung kann sich stark negativ auf die psychische und physische Gesundheit der Betroffenen auswirken . In der Praxis kommt es mit gro\u00dfer Regelm\u00e4\u00dfigkeit zu schweren Verfahrensfehlern: So hat sich nach Statistiken des Rechtsanwalts Peter Fahlbusch aus Hannover jede zweite richterlich verf\u00fcgte Abschiebungshaft bei der anwaltlich veranlassten \u00dcberpr\u00fcfung als rechtswidrig erwiesen. Auch vor dem Hintergrund dieser Fehlerquote ist jegliche Form der Abschiebungshaft kritisch zu sehen und der Bau einer neuen Haftanstalt am Flughafen abzulehnen. Die Gr\u00f6\u00dfenordnung aktueller Prognosen der Landesregierung zu zuk\u00fcnftigen Gewahrsamsf\u00e4llen am BER l\u00e4sst bef\u00fcrchten, dass Brandenburg k\u00fcnftig systematisch davon Gebrauch machen will. Abschiebehaft darf laut Europarecht immer nur ultima ratio sein, wenn der Zweck der Haft nicht durch ein milderes Mittel erreicht werden kann . Mehr Haftkapazit\u00e4ten f\u00fchren erwiesenerma\u00dfen nicht zu mehr Abschiebungen.<\/p>\n<p>3) Teilhabe statt Inhaftierung und Abschiebungen<br \/>\nDie aktuellen Pl\u00e4ne zum Bau des sogenannten Ein und Ausreisezentrums sind ein Verm\u00e4chtnis des ehemaligen Bundesinnenministers Horst Seehofer und stehen in einer Kontinuit\u00e4t der Abschreckung und Abschottung. Anstatt der massiven Ausweitung des Freiheitsentzugs und der Zunahme von Asylschnellverfahren unter Haftbedingungen sowie<br \/>\neinem geplanten Anstieg von A bschiebungen sollte das Flughafenasylverfahren abgeschafft, die bestehende Haftanstalt am Flughafen BER geschlossen und die Inhaftierung von Gefl\u00fcchteten beendet werden.<\/p>\n<p>In Brandenburg und bundesweit m\u00fcssen stattdessen die F\u00f6rderung von Teilhabe von Gefl\u00fcchteten sowie das Aussch\u00f6pfen von Bleiberechtsm\u00f6glichkeiten im Zentrum stehen. Das Flughafenasylverfahren geht zu Lasten der Fairness und\u00a0 Rechtsstaatlichkeit. Der Ruf nach \u201akonsequenteren\u2018 und \u201aeffizienteren\u2018 Abschiebungen f\u00fchrt regelm\u00e4\u00dfig dazu, dass Gefl\u00fcchtete<br \/>\nabgeschoben werden, obwohl sie seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, hier leben und arbeiten oder schwer krank sind.<br \/>\nDie Stellungnahme wurde initiiert von PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr<br \/>\nFl\u00fcchtlinge , Fl\u00fcchtlingsrat Brandenburg und Fl\u00fcchtlingsrat Berlin.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gemeinsame Stellungnahme gegen die Inhaftierung von Gefl\u00fcchteten am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) und gegen Asyl Schnellverfahren) Die Unterzeichnenden lehnen die aktuelle n Pl\u00e4ne zum Bau eines sogenannten Ein und Ausreisezentrums am Flughafen BER in Sch\u00f6 nefeld aus menschenrechtlichen und humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden ab. 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