{"id":1814,"date":"2021-10-19T21:49:54","date_gmt":"2021-10-19T21:49:54","guid":{"rendered":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/?p=1814"},"modified":"2021-10-19T21:49:54","modified_gmt":"2021-10-19T21:49:54","slug":"stoppt-die-arbeitsverbote","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/stoppt-die-arbeitsverbote\/","title":{"rendered":"Stoppt die Arbeitsverbote"},"content":{"rendered":"<p>F\u00fcr zahlreiche gefl\u00fcchtete Menschen in Berlin hat das Landesamt f\u00fcr Einwanderung ein Besch\u00e4ftigungsverbot verf\u00fcgt und somit den Zugang zu Arbeit, einer (betrieblichen) Ausbildung und diversen Praktika versperrt.<br \/>\nBetroffen sind: Asylsuchende, die in eine Aufnahmeeinrichtung eingewiesen wurden;Asylsuchende und Geduldete aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland; sowie Geduldete, denen vorgeworfen wird, nicht ausreichend an der Passbeschaffung mitzuwirken und so bewusst ihre eigene Abschiebung zu verhindern. Betroffen sind auch Gefl\u00fcchtete, die bereits seit vielen Jahren geduldet in Berlin leben.<\/p>\n<p>Wir sind der Ansicht, dass Arbeits- und Ausbildungsverbote als Sanktion ungeeignet sind, da sie soziale und \u00f6konomische Teilhabe und Integration verhindern. Das Recht auf Arbeit und Bildung ist ein Menschen-recht, das nicht aus migrationspolitischen Erw\u00e4gungen verwehrt werden darf.<\/p>\n<p>Arbeits- und Ausbildungsverbote und die Duldung light nach \u00a7 60b AufenthG versch\u00e4rfen zudem das Problem der Kettenduldung und der Langzeitgeduldeten. Sie erschweren bzw. verhindern die Legalisierung des Aufenthalts in Form eines humanit\u00e4ren Bleiberechts nach \u00a7\u00a7 25a, 25b und 23a AufenthG.Dies liegt weder im individuellen noch im \u00f6ffentlichen Interesse.<\/p>\n<p><strong>Deshalb fordern wir als AG Besch\u00e4ftigungsverbote:<\/strong><br \/>\n1. Arbeits- und Ausbildungsverbote sind durch die Anwendung vorhandener Ermessensspielr\u00e4ume weitm\u00f6glichst zu vermeiden.<\/p>\n<p>2. Im Sinne einer Hinweis- und Beratungspflicht nach \u00a7\u00a7 60b Abs. 3 S. 2 und \u00a7 82 Abs. 3 S.1 AufenthGhat die Aufforderung zur Mitwirkung in Form eines schriftlichen Bescheids unter Hinweis auf die Rechtsfolgen zu erfolgen.<\/p>\n<p>3. Die im jeweiligen Einzelfall geforderten zumutbaren Mitwirkungshandlungen m\u00fcssen konkret,realistisch und herkunftslandbezogen sein. Der Bescheid informiert auch dar\u00fcber, wer die Kosten f\u00fcr die geforderten Mitwirkungshandlungen tr\u00e4gt. Der Bescheid ist mit einer \u00dcbersetzung in der jeweiligen Sprache der Betroffenen zu versehen und den Betroffenen m\u00fcndlich zu erl\u00e4utern. Dies gilt insbesondere bei nicht-alphabetisierten Personen.<\/p>\n<p>4. Nach schriftlicher Aufforderung und vor dem Erlass eines Besch\u00e4ftigungsverbots und einer Duldungnach \u00a7 60b AufenthG ist dem:der Betroffenen auch weiterhin regelm\u00e4\u00dfig eine Frist von mindestens 6 Monaten zur Mitwirkung zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>5. Bei der Belehrung bez\u00fcglich der Mitwirkungspflichten zur Passbeschaffung trifft das Landesamt f\u00fcr Einwanderung mit den Antragstellenden eine verbindliche (Integrations-) Vereinbarung. Darin verpflichtet es sich, bei Erf\u00fcllung der geforderten Mitwirkungshandlungen eine Duldung ohne Besch\u00e4ftigungsverbot, eine Ausbildungsduldung,die beantragte Aufenthaltserlaubnis (\u00a7\u00a7 25 Abs. 5,23a, 25a, 25b AufenthG) oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen und den:die Betroffene:n nicht abzuschieben.<\/p>\n<p>6. Die Erteilung eines Besch\u00e4ftigungsverbots und einer Duldung nach \u00a7 60b AufenthG ist mit einem begr\u00fcndeten schriftlichen rechtsmittelf\u00e4higen Bescheid zu versehen.<\/p>\n<p>7. Vor Erlass eines Besch\u00e4ftigungsverbotes und einer Duldung nach \u00a7 60b AufenthG ist der:die Betroffene zu den geforderten Mitwirkungshandlungen anzuh\u00f6ren. Auf ein Besch\u00e4ftigungsverbot und eine Duldung nach \u00a7 60b AufenthG ist zu verzichten, wenn der:die Betroffene nachvollziehbar darlegt, warum die geforderten Mitwirkungshandlungen nicht umgesetzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>8. Bei der Bewertung der Zumutbarkeit muss das Landesamt f\u00fcr Einwanderung Informationen und Erfahrungen der Berliner Beratungsstellen und Migrant*innenorganisationen einbeziehen.<\/p>\n<p>9. Bei der Beurteilung der Erf\u00fcllung der Mitwirkungspflichten sind Einschr\u00e4nkungen der pers\u00f6nlichen Handlungsf\u00e4higkeit durch Krankheit, Behinderung, Haft usw., Einschr\u00e4nkungen der T\u00e4tigkeit der Beh\u00f6rden und Vertretungen der Herkunftsl\u00e4nder, pandemiebedingte Einschr\u00e4nkungen usw.angemessen zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>10. Zur Glaubhaftmachung muss dem:der Betroffenen erforderlichenfalls die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde angeboten werden. Eine schriftliche Belehrung \u00fcber die strafrechtlichen Folgen vor der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in der Muttersprache hat zu erfolgen. Vor Abgabe der Versicherung ist dem:der Betroffenen eine Frist von mindestens vier Wochen zur Pr\u00fcfung und Anpassung des Inhalts der Versicherung gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>11. Werden die geforderten Handlungen allesamt vorgenommen, gilt die Mitwirkungspflicht als erf\u00fcllt,auch wenn diese nicht zu Passbeschaffung bzw. zur zweifelsfreien Identit\u00e4tskl\u00e4rung f\u00fchrten.<\/p>\n<p>12. F\u00fcr alle Menschen aus Afghanistan m\u00fcssen Besch\u00e4ftigungsverbote sofort beendet werden! Auch bei andere L\u00e4ndern mit de facto Abschiebestopp wie Irak darf kein Besch\u00e4ftigungsverbot erteilt werden,da auch in diesen F\u00e4llen die Passlosigkeit oder ungekl\u00e4rte Identit\u00e4t nicht urs\u00e4chlich f\u00fcr das Aussetzender Abschiebung sind.<\/p>\n<p>13. Die Senatsverwaltung f\u00fcr Soziales und das Landesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlingsangelegenheiten widmet die Erstaufnahmeeinrichtungen in Berlin (au\u00dfer dem Ankunftszentrum Reinickendorf) in &#8222;Gemeinschaftsunterk\u00fcnfte&#8220; (GU) um, wo die Restriktionen verbunden mit den &#8222;Aufnahmeeinrichtungen&#8220; (AE) im Sinne des AsylG, wie Arbeitsverbote, Vollverpflegung und Residenzpflicht, nicht greifen.<\/p>\n<p>AG Besch\u00e4ftigungsverbote<\/p>\n<p>Die AG Besch\u00e4ftigungsverbote Berlin besteht unter anderem aus folgenden Organisationen:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/iprberlin.com\/de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone  wp-image-1815\" src=\"https:\/\/iprberlin.com\/de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/1-300x128.jpg\" alt=\"\" width=\"448\" height=\"191\" srcset=\"https:\/\/iprberlin.com\/de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/1-300x128.jpg 300w, https:\/\/iprberlin.com\/de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/1-768x328.jpg 768w, https:\/\/iprberlin.com\/de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/1-1024x437.jpg 1024w, https:\/\/iprberlin.com\/de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/1-129x55.jpg 129w, https:\/\/iprberlin.com\/de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/1-650x278.jpg 650w, https:\/\/iprberlin.com\/de\/wp-content\/uploads\/2021\/10\/1.jpg 1124w\" sizes=\"auto, (max-width: 448px) 100vw, 448px\" \/><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr zahlreiche gefl\u00fcchtete Menschen in Berlin hat das Landesamt f\u00fcr Einwanderung ein Besch\u00e4ftigungsverbot verf\u00fcgt und somit den Zugang zu Arbeit, einer (betrieblichen) Ausbildung und diversen Praktika versperrt. 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