{"id":1811,"date":"2021-10-12T19:42:41","date_gmt":"2021-10-12T19:42:41","guid":{"rendered":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/?p=1811"},"modified":"2021-10-12T19:42:41","modified_gmt":"2021-10-12T19:42:41","slug":"gerichtsurteil-zu-abschiebungen-reintreten-jetzt-verboten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/gerichtsurteil-zu-abschiebungen-reintreten-jetzt-verboten\/","title":{"rendered":"Gerichtsurteil zu Abschiebungen: (R)eintreten jetzt verboten"},"content":{"rendered":"<p><span class=\"body\" role=\"main\">Verwaltungsgericht r\u00fcgt Land Berlin: Die Praxis der Polizei, bei Abschiebungen ohne Richterbeschluss in Wohnungen einzudringen, sei rechtswidrig.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"article first odd\">Die Polizei darf Wohnungen oder Zimmer von Gefl\u00fcchteten in Heimen nicht ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss betreten. Auch f\u00fcr Menschen, die abgeschoben werden sollen, gilt das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13).<\/p>\n<p class=\"article even\">Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin vergangene Woche der Klage eines jungen Mannes aus Guinea gegen das Land Berlin in Teilen stattgegeben. In einem zweiten Punkt wies Richterin Nadine Ennsberger jedoch die Klage ab: Die Sicherstellung von Mobiltelefonen, Kopfh\u00f6rern und Portemonnaies durch die Polizei sei rechtm\u00e4\u00dfig, da diese Gegenst\u00e4nde geeignet seien, sich selbst oder andere zu verletzen <em>(VG 10 K 383.19).<\/em><\/p>\n<p class=\"article odd\">F\u00fcr den Berliner Rechtsanwalt Christoph Tometten, der den 22-j\u00e4hrigen Kl\u00e4ger vertritt, ist das in der vorigen Woche schriftlich ergangene Urteil, das der taz exklusiv vorliegt, eine wichtige Klarstellung zu den Rechten Gefl\u00fcchteter. Der taz sagte Tometten: \u201eDas Urteil des Verwaltungsgerichts stellt fest, was eigentlich selbstverst\u00e4ndlich sein sollte. Die Polizei hat auch bei der Durchf\u00fchrung von Abschiebungen das Grundgesetz zu achten.\u201c Damit schlie\u00dfe sich das Gericht der <a href=\"https:\/\/taz.de\/Fluechtlings-Razzien-nur-mit-Richterin\/!5702724\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">j\u00fcngsten Rechtsprechung aus Hamburg<\/a> an. \u201eDaraus muss die Innenverwaltung nun umgehend Konsequenzen ziehen und der bisherigen Praxis ein Ende setzen\u201c, fordert der Anwalt.<\/p>\n<p class=\"article even\">Zugleich bedauert Tometten, dass das Gericht nichts dagegen habe, dass Menschen vor ihrer Abschiebung die Handys weggenommen werden. \u201eEs erschwert den Rechtsschutz, wenn die Betroffenen so nicht rechtzeitig ihren Anwalt kontaktieren k\u00f6nnen. Zur Mobilisierung von Fluchthelfern, die sich der Polizei in den Weg stellen w\u00fcrden, taugt das Mobiltelefon in aller Regel nicht. Auch die Ansicht des Gerichts, Mobiltelefone seien generell geeignet, sich oder andere zu verletzen, ist abwegig.\u201c<\/p>\n<h6>Berufung zur \u201eHandy-Frage\u201c angek\u00fcndigt<\/h6>\n<p class=\"article odd\">Bei der m\u00fcndlichen Verhandlung Ende September war durch die Aussage des Einsatzleiters der Polizei deutlich geworden, dass diese Praxis h\u00e4ufig, wenn nicht gar der Regelfall ist. Zwar habe er selbst kein Handy an sich genommen, erkl\u00e4rte der Beamte, aber er wisse, dass die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde \u201edas gerne sieht\u201c. Tometten k\u00fcndigte gegen\u00fcber der taz an, gegen die Teilabweisung der Klage zur \u201eHandy-Frage\u201c Berufung einzulegen.<\/p>\n<p class=\"article even\"><a href=\"https:\/\/taz.de\/Kritik-des-Fluechtlingsrats\/!5595213\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Abschiebungen aus Wohnungen<\/a> beziehungsweise Fl\u00fcchtlingsheimen sind inzwischen die Regel. Die Polizei kommt gerne \u00fcberraschend in der Nacht oder am fr\u00fchen Morgen \u2013 und in Berlin, anders als in anderen Bundesl\u00e4ndern, nie mit richterlichem Durchsuchungsbefehl. Im rot-rot-gr\u00fcnen Senat hatte dies 2019 <a href=\"https:\/\/taz.de\/Gutachten-im-Auftrag-der-Linken\/!5625160\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">zum Krach zwischen Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linke)<\/a> gef\u00fchrt. Letztere hatte den Betreibern von Fl\u00fcchtlingsheimen per Vermerk erkl\u00e4ren lassen, ohne Vorlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses m\u00fcssten sie die Polizei nicht einlassen.<\/p>\n<p class=\"article odd\">F\u00fcr Geisel war dies ein Affront, zumal es in der Folge zu einigen Strafanzeigen gegen Po\u00adli\u00adzis\u00adt*in\u00adnen kam. Offenkundig auf Druck der Berliner SPD war dann im Sommer 2019 in das Geordnete-R\u00fcckkehr-Gesetz von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ein Passus aufgenommen worden, der die Sache im Sinne Geisels zu kl\u00e4ren schien. Die Polizei d\u00fcrfe Wohnungen zum Zwecke der Abschiebung \u201ebetreten\u201c (Aufenthaltsgesetz \u00a758, Abs. 5), eine \u201eDurchsuchung\u201c bed\u00fcrfe der Richteranordnung (Abs. 6 und 8).<\/p>\n<p class=\"article even\">Viele Ju\u00adris\u00adt*in\u00adnen, darunter der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, halten jedoch die Unterscheidung von Betreten und Durchsuchen, auf die sich auch Geisel beruft, f\u00fcr fragw\u00fcrdig, wenn es um die Ergreifung einer Person geht.<\/p>\n<h6>\u201eRamme\u201c als T\u00fcr\u00f6ffner<\/h6>\n<p class=\"article odd\">Warum, zeigt auch der aktuelle Fall: Am 10. September 2019 sollte der Kl\u00e4ger Ibrahim K. als Dublin-III-Fall nach Italien zur\u00fcckgeschoben werden. Daf\u00fcr kam die Polizei an diesem Morgen gegen 8 Uhr in das Fl\u00fcchtlingsheim Alfred-Randt-Stra\u00dfe in K\u00f6penick. Dort lebte K. mit Mory T., der ebenfalls als Zeuge aussagte, in einem Zweibettzimmer. Als sie auf das Klopfen der Sozialarbeiterin und der Polizei nicht \u00f6ffneten, holten die Beamten eine \u201eRamme\u201c und verschafften sich mit Gewalt Zutritt.<\/p>\n<p class=\"article even\">Die Beamten lie\u00dfen sich die Ausweise der M\u00e4nner zeigen, K. wurde erkl\u00e4rt, er w\u00fcrde abgeschoben und m\u00fcsse packen. Er und sein Zimmergenosse sagten aus, K.s Handy, Portemonnaie und Kopfh\u00f6rer h\u00e4tten die Polizisten an sich genommen. Die vernommenen Polizisten konnten dies zumindest nicht ausschlie\u00dfen. Am Flughafen wurde K. freigelassen, weil er erkl\u00e4rte, er sei mit der Abschiebung nicht einverstanden. Man gab ihm seine Besitzt\u00fcmer zur\u00fcck. Bis heute lebt er in demselben Heim, inzwischen als Asylbewerber, da die Frist der \u00dcberstellung nach Italien kurz nach dem Vorfall abgelaufen war.<\/p>\n<p class=\"article odd\">Um die Frage, warum die Polizei erst mit viel Aufwand einen Mann abholt, um ihn dann am Flughafen ohne viel Federlesens freizulassen, ging es vor Gericht nicht. Es ging um den Unterschied zwischen Betreten und Durchsuchen. Der Einsatzleiter erkl\u00e4rte, man habe nichts durchsuchen, den Gesuchten auch nicht suchen m\u00fcssen. F\u00fcr diesen Eventualfall habe er eine Richternummer auf seinem Dienst-Handy \u2013 diese aber noch nie benutzt, gab er zu.<\/p>\n<p class=\"article even\">Der Richterin kam es allerdings weniger darauf an, was die Beamten tats\u00e4chlich taten, sondern was sie im Vorhinein zu erwarten hatten. Konnten sie um 8 Uhr morgens davon ausgehen, dass der Gesuchte in seinem Zimmer war? Nein, so die Richterin, er h\u00e4tte bei der Arbeit sein k\u00f6nnen oder irgendwo anders im Heim. Zudem wohnte im Zimmer noch jemand, auch da h\u00e4tte man also wom\u00f6glich nach der richtigen Person suchen m\u00fcssen. Es sei daher von einer Durchsuchung auszugehen \u2013 f\u00fcr die der Richterbeschluss fehlte.<\/p>\n<h6>K\u00fcnstliche Unterscheidung durch Politik<\/h6>\n<p class=\"article odd\">Martina Mauer vom Berliner Fl\u00fcchtlingsrat begr\u00fc\u00dfte das Urteil. \u201eAusl\u00e4nderbeh\u00f6rde und Polizei m\u00fcssen nun ihre rechtswidrige Praxis beenden und ab sofort vor jeder Abschiebung einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss einholen.\u201c F\u00fcr die rechtspolitische Referentin von Pro Asyl, Wiebke Judith, zeigt das Urteil zum einen, dass auch Zimmer in Fl\u00fcchtlingsheimen \u201eWohnungen im Sinne des Grundgesetzes und entsprechend gesch\u00fctzt sind\u201c. Zudem sei die k\u00fcnstliche Unterscheidung von Betreten und Durchsuchen, \u201edie von der Gro\u00dfen Koalition im letzten gro\u00dfen Versch\u00e4rfungsgesetz 2019 eingef\u00fchrt wurde, nicht haltbar\u201c. Der Gesetzgeber m\u00fcsse nachbessern, fordert sie von der n\u00e4chsten Bundesregierung.<\/p>\n<p class=\"article last even\">Die Innenverwaltung erkl\u00e4rte am Montag auf taz-Anfrage, man pr\u00fcfe derzeit das weitere Vorgehen, k\u00f6nne daher in der Sache noch keine inhaltliche Erkl\u00e4rung abgeben.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/taz.de\/Gerichtsurteil-zu-Abschiebungen\/!5804409\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><strong>Quelle: taz<\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verwaltungsgericht r\u00fcgt Land Berlin: Die Praxis der Polizei, bei Abschiebungen ohne Richterbeschluss in Wohnungen einzudringen, sei rechtswidrig. &nbsp; Die Polizei darf Wohnungen oder Zimmer von Gefl\u00fcchteten in Heimen nicht ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss betreten. Auch f\u00fcr Menschen, die abgeschoben werden sollen, gilt das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13). 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