{"id":1607,"date":"2020-01-28T11:32:37","date_gmt":"2020-01-28T11:32:37","guid":{"rendered":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/?p=1607"},"modified":"2020-01-28T11:32:37","modified_gmt":"2020-01-28T11:32:37","slug":"diskriminierung-bei-der-wohnungssuche-alles-zufall-oder-was","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/diskriminierung-bei-der-wohnungssuche-alles-zufall-oder-was\/","title":{"rendered":"Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Alles Zufall, oder was?"},"content":{"rendered":"<p><span class=\"body\" role=\"main\">Ein Bewerber mit t\u00fcrkischem Namen wird nicht zur Besichtigung eingeladen, sein deutscher Alias schon: Vermieter wegen Diskriminierung verurteilt.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"article first odd\">Zum ersten Mal ist ein Berliner Vermieter wegen Diskriminierung eines Wohnungssuchenden verurteilt worden. Das Amtsgericht Charlottenburg hat in einem Urteil vom 14. Januar, das erst jetzt bekannt wurde, das Wohnungsunternehmen Deutsche Wohnen wegen Diskriminierung eines t\u00fcrkeist\u00e4mmigen Bewerbers bei der Wohnungsvergabe zu einer Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 3.000 Euro verurteilt (AZ: 203 C 31\/19). Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig; ob man in Berufung gehe, werde noch gepr\u00fcft, sagte ein Unternehmenssprecher auf taz-Anfrage.<\/p>\n<p class=\"article even\">Der Kl\u00e4ger Mehmet Tasdemir, der seinen richtigen Namen aus Angst vor weiterer Benachteiligung nicht ver\u00f6ffentlicht sehen m\u00f6chte, hat sich zwei Mal online bei der Deutschen Wohnen um Wohnungen beworben. Nachdem er unter seinem Namen eine Absage bekommen hat, schrieb er die gleiche Bewerbung erneut, dann jedoch als \u201eMichael Gr\u00fcnberg\u201c \u2013 und wurde prompt zur Besichtigung eingeladen. Einmal sei er auch ins Vermietungsb\u00fcro des Unternehmens gegangen, um seine Bewerbung vor Ort abzugeben, erz\u00e4hlte er der taz. \u201eDa hie\u00df es sofort, die Wohnung sei schon weg.\u201c Daraufhin habe er einen Kollegen gebeten, dort anzurufen und sich als \u201eMichael Gr\u00fcnberg\u201c auszugeben. \u201eDann hie\u00df es, ja, die Wohnung sei noch frei.\u201c<\/p>\n<p class=\"article odd\">Diese Methode des \u201ereaktiven Testings\u201c gilt unter Experten als gute M\u00f6glichkeit, Diskriminierung im Sinne des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nachzuweisen. Laut dem B\u00fcro zur Umsetzung von Gleichbehandlung wurde sie bislang allerdings erst einmal vor Gericht als Beweisf\u00fchrung akzeptiert, das war 2017 in Hamburg.<\/p>\n<p class=\"article even\">Tasdemirs erfolgreiche Klage ist nun der zweite Fall. F\u00fcr das Gericht war die unterschiedliche Behandlung der Herren \u201eGr\u00fcnberg\u201c und \u201eTasdemir\u201c bei ansonsten identischen Angaben ein \u201eglaubhaftes Indiz\u201c, wie es im Juristendeutsch hei\u00dft, f\u00fcr das Vorliegen einer Diskriminierung. Dagegen konnte die Deutsche Wohnen mit der Argumentation, die BewerberInnen seien nach dem Zufallsprinzip ausgew\u00e4hlt worden, die Richter nicht \u00fcberzeugen.<\/p>\n<h6>Hoffnung auf abschreckende Wirkung<\/h6>\n<p class=\"article odd\">\u201eDas ist ein gutes und richtungsweisendes Urteil und mehr, als wir erwartet haben\u201c, sagt Remzi Uyguner von der Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, die Tasdemir beraten und beim Prozess begleitet hat. Das Gericht habe dem Kl\u00e4ger 1.000 Euro mehr Entsch\u00e4digung zugesprochen als die 2.000, die er gefordert hat \u2013 mit der Begr\u00fcndung, dass die Deutsche Wohnen die Mailadresse des Kl\u00e4gers nach dessen Beschwerde gesperrt und ihm so weitere Bewerbungen unm\u00f6glich gemacht habe.<\/p>\n<p class=\"article odd\">Zudem wird im Urteil moniert, dass ein so gro\u00dfes Unternehmen keine Ma\u00dfnahmen ergreift, um zu verhindern, dass Diskriminierung passiert \u2013 etwa durch Schulung der MitarbeiterInnen.\u201c Er hoffe nun, so Uyguner, dass das Urteil \u00fcber den Einzelfall hinaus Wirkung zeitige, \u201eindem es auf Vermieter abschreckend wirkt\u201c. Tasdemir selbst nennt das Urteil ebenfalls \u201egut\u201c, sagt aber zugleich: \u201eMehr kann man ja gar nicht beweisen. Wenn ich nicht gewonnen h\u00e4tte, h\u00e4tte ich an unserem Rechtssystem gezweifelt.\u201c<\/p>\n<p class=\"article odd\">Der geb\u00fcrtige Berliner und Diplom-Wirtschaftsingenieur hat, wie er sagt, seit seiner Schulzeit immer wieder Probleme, die er nur mit Diskriminierung erkl\u00e4ren kann. So habe er Praktika trotz eines Diplomschnitts von 1,4 nur auf informellen Wege bekommen. Auch habe er 102 Bewerbungen schreiben m\u00fcssen, um seinen ersten Arbeitsvertrag zu bekommen. \u201eUnd das mit meinem gesuchten Studium. Das kann kein Zufall sein\u201c, glaubt Tasdemir.<\/p>\n<p class=\"article even\">Als er nach sieben Jahren im Ausland 2017 in Berlin eine Wohnung gesucht habe, \u201eging der ganze Alltagsrassismus von vorne los. Darum habe ich diesen Test mit den zwei Namen gemacht.\u201c Das Urteil ermutige ihn nun, es weiter mit Deutschland zu versuchen. \u201eMeine Frau und ich haben schon \u00fcberlegt von hier wegzugehen.\u201c Das Paar hat inzwischen eine Eigentumswohnung gekauft.<\/p>\n<h6>Immer mehr Betroffene machen \u201eTestings\u201c<\/h6>\n<p class=\"article odd\">Wie verbreitet das Ph\u00e4nomen der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist, l\u00e4sst sich nur schwer beziffern. Seit Einrichtung der Fachstelle vor zweieinhalb Jahren habe es, so Uyguner, \u201e\u00fcber 275 Beratungsanfragen\u201c gegeben. In den meisten F\u00e4llen sei die Stelle aktiv geworden, indem sie eine \u201eDiskriminierungsbeschwerde\u201c an den Vermieter geschrieben und um Stellungnahme gebeten habe. \u201eMeistens lehnen die Vermieter die Beschwerde ab oder antworten gar nicht\u201c, erkl\u00e4rt er.<\/p>\n<p class=\"article even\">In der Mehrheit der F\u00e4lle seien die Betroffenen aus ethnisch-religi\u00f6sen Gr\u00fcnden diskriminiert, etwa weil die Frau Kopftuch tr\u00e4gt. Bisweilen gehe es aber auch um die Familiengr\u00f6\u00dfe, um Alleinerziehende oder den \u201esozialen Status\u201c, also darum, dass ein Mensch benachteiligt wird, weil er Sozialleistungen bekommt. Letzteres Merkmal wird allerdings vom AGG nicht erfasst. \u201eWenn Menschen mit so einer Beschwerde \u017au uns kommen, m\u00fcssen wir daher leider sagen, dass man rechtlich nichts machen kann\u201c, sagt Uyguner. Den Beschwerdebrief an den Vermieter w\u00fcrden sie dennoch schreiben. \u201eDie Menschen wollen oft, dass die Ungerechtigkeit wenigstens ausgesprochen wird.\u201c<\/p>\n<p class=\"article last odd\">Um eine Diskriminierung vor Gericht glaubhaft machen zu k\u00f6nnen, greifen Betroffene laut Uyguners immer \u00f6fter zum Mittel des Testings. In zwei F\u00e4llen habe die Gegenseite daraufhin den Fehler eingestanden und doch an die Betreffenden vermietet. Auch <a href=\"https:\/\/taz.de\/Diskriminierung-bei-der-Wohnungssuche\/!5619808&amp;amp;s=Diskriminierung+Wohnungsmarkt+Berlin\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">die taz hatte im September von einem Mann berichtet<\/a>, der auf diese Weise Indizien f\u00fcr seine Benachteiligung durch zwei st\u00e4dtische Wohnungsunternehmen sammeln konnte und diese verklagen wollte. Die Fachstelle hat eine <a href=\"http:\/\/fairmieten-fairwohnen.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/FMFW_Arbeitshilfe-reaktive-Testings.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u201eArbeitshilfe zur Durchf\u00fchrung reaktiver Testings\u201c<\/a> herausgegeben<em>,<\/em> die online abrufbar ist.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/taz.de\/Diskriminierung-bei-der-Wohnungssuche\/!5655911\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><span style=\"font-size: 14pt;\"><strong>Quelle: taz<\/strong><\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Bewerber mit t\u00fcrkischem Namen wird nicht zur Besichtigung eingeladen, sein deutscher Alias schon: Vermieter wegen Diskriminierung verurteilt. &nbsp; Zum ersten Mal ist ein Berliner Vermieter wegen Diskriminierung eines Wohnungssuchenden verurteilt worden. Das Amtsgericht Charlottenburg hat in einem Urteil vom 14. 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