{"id":1592,"date":"2020-01-04T11:35:07","date_gmt":"2020-01-04T11:35:07","guid":{"rendered":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/?p=1592"},"modified":"2020-01-04T11:35:07","modified_gmt":"2020-01-04T11:35:07","slug":"serie-was-macht-eigentlich-scharfe-kritik-an-einigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/serie-was-macht-eigentlich-scharfe-kritik-an-einigung\/","title":{"rendered":"Serie: Was macht eigentlich \u2026? Scharfe Kritik an Einigung"},"content":{"rendered":"<p><span class=\"body\" role=\"main\">Innensenator und Integrationssenatorin haben ihren Streit \u00fcber Abschiebungen ohne Richterbeschluss beigelegt. Fl\u00fcchtlingsrat kritisiert Kompromiss.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"article first odd\">Im Streit um Abschiebungen aus Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften haben Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linke) und Innensenator Andreas Geisel (SPD) sich kurz vor Weihnachten geeinigt. \u201eWir wollen Rechtssicherheit auf allen Seiten\u201c, erkl\u00e4rte Breitenbach kurz vor Abschluss der Verhandlungen auf taz-Anfrage. Zentral war in den vergangenen Monaten die Frage gewesen, ob Abschiebungen aus Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig sind. Ein von beiden Senatsverwaltungen am vergangenen Montag versandtes Schreiben an die Betreiber von Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften soll jetzt f\u00fcr Rechtsklarheit sorgen. Der Fl\u00fcchtlingsrat kritisiert die darin dargestellte Regelung als \u201erechtswidrig\u201c.<\/p>\n<p class=\"article even\">Breitenbach vertrat bisher die Auffassung, dass das Betreten einer Wohnung respektive eines Zimmers in Fl\u00fcchtlingsheimen ohne Durchsuchungsbeschluss zum Zweck der Abschiebung das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz verst\u00f6\u00dft. Geisel war hingegen der \u00dcberzeugung, dass die Polizei in solchen F\u00e4llen Wohnungen nur \u201ebetritt\u201c und nicht \u201edurchsucht\u201c \u2013 eine Richteranordnung daher nicht n\u00f6tig sei. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauffassungen wurden Abschiebungen aus Wohnheimen f\u00fcr einige Monate ausgesetzt.<\/p>\n<p class=\"article odd\">Seit Inkrafttreten des Geordnete-R\u00fcckkehr-Gesetzes (GRG) im August 2019, von Kritiker:innen als Hau-ab-Gesetz bezeichnet, geht die Polizei jedoch wieder ohne Richterbeschluss in Heime, um abzuschieben. Das Bundesgesetz unterscheidet zwischen dem Betreten und Durchsuchen einer Wohnung. Der Fl\u00fcchtlingsrat h\u00e4lt die bundesgesetzliche Neuregelung f\u00fcr \u201eoffenkundig verfassungswidrig und nichtig\u201c, auch <a href=\"https:\/\/taz.de\/Rechtmaessigkeit-von-Abschiebungen\/!5626633&amp;amp;s=Memarnia+Polizei+T%C3%BCr\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zweifelt an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Praxis<\/a>. Breitenbach sagte der taz, einige Punkte des GRG halte sie ebenfalls f\u00fcr nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Mit der derzeitigen Koalition sehe sie jedoch keine M\u00f6glichkeit, als Land gegen das Gesetz vorzugehen.<\/p>\n<p class=\"article even\">Die Einigung von Breitenbach und Geisel sieht nun ebenfalls eine Abgrenzung der Begriffe Betreten und Durchsuchen vor und best\u00e4tigt, dass es f\u00fcr ersteres keinen Durchsuchungsbeschluss brauche. \u201eDurchsuchen\u201c ist nun definiert als \u201edie zielgerichtete Suche nach Personen im Rahmen von R\u00fcckf\u00fchrungen\u201c, die eine richterliche Anordnung voraussetzt (es sei denn bei \u201eGefahr im Verzug\u201c oder bei Einwilligung der Betroffenen in eine Durchsuchung). \u201eBetreten\u201c umfasst \u201edie Umschau in der Wohnung, solange keine weitergehenden Suchhandlungen stattfinden\u201c. Hierf\u00fcr sei kein Durchsuchungsbeschluss notwendig. Es ist davon auszugehen, dass es diese zweite Definition sein wird, die f\u00fcr die meisten Abschiebungen zur Anwendung kommen wird. Weiterhin enth\u00e4lt die Einigung eine Regelung zu Abschiebungen bei Nachtzeit und zum Hausrecht der Heimbetreiber.<\/p>\n<h6>Fl\u00fcchtlingsrat kritisiert scharf<\/h6>\n<p class=\"article odd\">Der Fl\u00fcchtlingsrat kritisierte die Einigung auf taz-Anfrage scharf: \u201eFrau Breitenbach ist auf ganzer Linie eingeknickt. Sie hat sich 1:1 die Auffassung des Innensenators zu eigen gemacht\u201c, so Mitarbeiter Georg Classen. Die Definition von Betreten und Durchsuchen entspreche exakt der schon immer vertretenen Rechtsauffassung der Innenverwaltung \u2013 Abschiebungen seien somit auch weiterhin ohne Durchsuchungsbeschluss m\u00f6glich. \u201eDas halten wir f\u00fcr rechtswidrig, weil es klar gegen das Grundrecht auf Schutz des privaten Wohnraums verst\u00f6\u00dft.\u201c<\/p>\n<p class=\"article even\">Was Abschiebungen bei Nacht betrifft, gehe das Schreiben sogar \u00fcber das Geordnete-R\u00fcckkehr-Gesetz hinaus, so Classen. Dieses besagt, dass das n\u00e4chtliche Betreten und Durchsuchen zum Zweck der Abschiebung allein aus organisatorischen Gr\u00fcnden nicht erlaubt ist. \u201eDie in dem Schreiben angef\u00fchrte Begr\u00fcndung, Abschiebungen auch fr\u00fchmorgens durchf\u00fchren zu wollen und Abschiebehaft zu vermeiden, und deshalb der Polizei das Betreten von Wohnraum ohne Durchsuchungsbeschluss auch bei Nacht zu erlauben, ist aber ein solcher organisatorischer Grund. Und das ist rechtswidrig.\u201c<\/p>\n<p class=\"article odd\">Auch Heimleiter Peter Hermanns vom Internationalen Bund, der in Berlin einige Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte betreibt, \u00fcbt Kritik. \u201eDie Einigung ist interpretierbar und schwammig, die Rechtsunsicherheit bleibt.\u201c Bisher seien Polizeibeamte f\u00fcr Abschiebungen stets ohne Durchsuchungsbeschluss in die Unterk\u00fcnfte gekommen, mit der Begr\u00fcndung, sie w\u00fcrden das Zimmer nur \u201ebetreten\u201c und nicht \u201edurchsuchen\u201c. Mit der neuen und uneindeutigen Definition von \u201eBetreten\u201c d\u00fcrfte dies seiner Meinung nach weiterhin m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p class=\"article even\">Der Internationale Bund vertritt die Rechtsposition, dass Abschiebungen immer Durchsuchungen sind und es deshalb einen richterlichen Beschluss br\u00e4uchte. Trotzdem zeigte Hermanns Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Einigung der SenatorInnen: \u201eIch verstehe das Dilemma und habe keine eindeutige Handreichung erwartet. Es muss h\u00f6chstgerichtlich entschieden werden, ob das Betreten von Zimmern unter das Grundgesetz f\u00e4llt oder nicht.\u201c<\/p>\n<h6>Klage gegen Innensenator anh\u00e4ngig<\/h6>\n<p class=\"article odd\">Eine Klage gegen Innensenator Geisel als obersten Dienstherren der Berliner Polizei ist momentan beim Verwaltungsgericht anh\u00e4ngig. Anlass war die versuchte Abschiebung eines jungen Guineers im September ohne Durchsuchungsbeschluss und unter Einsatz eines Rammbocks. Mit einer zeitnahen Entscheidung rechnet Anwalt Christoph Tometten nicht.<\/p>\n<p class=\"article even\">Stefan Strau\u00df, Sprecher der Senatsverwaltung f\u00fcr Integration, Arbeit und Soziales, erkl\u00e4rte auf taz-Anfrage, bei der Positionierung handele sich um eine \u201eeinheitliche Handlungsempfehlung\u201c auf der Grundlage des GRG, mit der man Betreiber von Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften entlasten wolle. Er betont, \u201edass die Rechte von der Ma\u00dfnahme betroffener Dritter nicht verletzt werden\u201c d\u00fcrfen.<\/p>\n<p class=\"article last odd\">Breitenbach hatte auf einer Konferenz im Herbst versprochen, sich noch im Dezember mit einem Rundschreiben zu melden. Dieses Versprechen hat sie nun gehalten. Ihre urspr\u00fcngliche Position hat sie daf\u00fcr aufgegeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/taz.de\/Serie-Was-macht-eigentlich-\/!5648764\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><span style=\"font-size: 14pt;\"><strong>Quelle: taz<\/strong><\/span><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Innensenator und Integrationssenatorin haben ihren Streit \u00fcber Abschiebungen ohne Richterbeschluss beigelegt. Fl\u00fcchtlingsrat kritisiert Kompromiss. &nbsp; Im Streit um Abschiebungen aus Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften haben Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linke) und Innensenator Andreas Geisel (SPD) sich kurz vor Weihnachten geeinigt. \u201eWir wollen Rechtssicherheit auf allen Seiten\u201c, erkl\u00e4rte Breitenbach kurz vor Abschluss der Verhandlungen auf taz-Anfrage. 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