{"id":1557,"date":"2019-10-09T09:01:48","date_gmt":"2019-10-09T09:01:48","guid":{"rendered":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/?p=1557"},"modified":"2019-10-09T09:01:48","modified_gmt":"2019-10-09T09:01:48","slug":"rechtmaessigkeit-von-abschiebungen-fluechtling-klagt-innensenator-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/rechtmaessigkeit-von-abschiebungen-fluechtling-klagt-innensenator-an\/","title":{"rendered":"Rechtm\u00e4\u00dfigkeit von Abschiebungen: Fl\u00fcchtling klagt Innensenator an"},"content":{"rendered":"<p><span class=\"body\" role=\"main\">Darf die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss T\u00fcren \u00f6ffnen, um abzuschieben?<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"article first odd\">Im Streit \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit von Abschiebungen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss gibt es die erste Klage gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) als oberstem Dienstherren der Berliner Polizei. Es geht um einen jungen Mann aus Guinea, der am 10. September aus seinem Wohnheim in K\u00f6penick nach Italien abgeschoben werden sollte. Nach Berichten von Heimmitarbeitern kam die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss, verschaffte sich mittels Rammbock Zutritt zu seinem Zimmer, nahm ihn mit nach Tegel. Am Ende wurde er freigelassen \u2013 offenbar weil er sich weigerte, freiwillig das Flugzeug zu besteigen. Nur deshalb kommt es \u00fcberhaupt zu dieser Klage.<\/p>\n<p class=\"article even\">\u201eDas Gericht hat nun zu kl\u00e4ren, ob es sich hier nur um ein Betreten oder um eine Durchsuchung handelt. Im zweiten Fall ist die Rechtslage klar: Ohne Durchsuchungsbeschluss geht es nicht. Doch auch das blo\u00dfe Betreten ist nicht unbegrenzt m\u00f6glich\u201c, erkl\u00e4rt Rechtsanwalt Christoph Tometten. Er habe beim Verwaltungsgericht Berlin zudem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz f\u00fcr seinen Mandanten gestellt.<\/p>\n<p class=\"article odd\">Seit Monaten streiten zwei SenatorInnen \u00fcber die Frage, welche Befugnisse PolizistInnen bei Abschiebungen haben. Brauchen Sie \u2013 wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz \u2013 einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, um Menschen zur Abschiebung aus ihren Wohnungen beziehungsweise Zimmern in Heimen zu holen?<\/p>\n<p class=\"article even\">Ja, sagt Integrationssenatorin Elke Breitenbach \u2013 nein, der Innensenator. Best\u00e4rkt f\u00fchlt sich Letzterer durch das sogenannte Geordnete-R\u00fcckkehr-Gesetz (GRG) von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), das Ende August in Kraft trat. Danach wird nun unterschieden zwischen blo\u00dfem \u201eBetreten\u201c einer Wohnung\/eines Zimmers und der \u201eDurchsuchung\u201c \u2013 und nur Letzteres ben\u00f6tige den Richterbeschluss.<\/p>\n<h6>Rechtsprechung ist eindeutig<\/h6>\n<p class=\"article odd\">Juristen halten diese Unterscheidung f\u00fcr fragw\u00fcrdig, auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat <a href=\"https:\/\/taz.de\/Gutachten-im-Auftrag-der-Linken\/!5625160\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">in einem Gutachten<\/a> Zweifel angemeldet. Die teilt auch Tometten: \u201eDie st\u00e4ndige Rechtsprechung ist eindeutig: Wenn Beh\u00f6rden zielgerichtet jemanden suchen und finden wollen, liegt eine Durchsuchung vor, die eines Richterbeschlusses bedarf.\u201c<\/p>\n<p class=\"article even\">In seinem Fall kommt noch hinzu: Der Betroffene lebt nicht alleine in dem Zimmer, die Privatsph\u00e4re seines Zimmernachbarn war von der Aktion ebenfalls betroffen. Auch der Rammbock-Einsatz spricht laut Tometten f\u00fcr eine Durchsuchung. \u201eBlo\u00dfes Betreten durch Gewaltanwendung? Das widerspricht ja schon unserem Sprachgef\u00fchl\u201c, so der Anwalt.<\/p>\n<p class=\"article odd\">Peter Hermanns, der Leiter des Wohnheims, das vom Internationalen Bund (IB) betrieben wird, zeigt sich ebenfalls emp\u00f6rt. Die Aktion mit dem Rammbock habe viele BewohnerInnen zus\u00e4tzlich ver\u00e4ngstigt. \u201eBisher hatten wir eine Art \u00dcbereinkunft mit der Polizei\u201c, erkl\u00e4rt er. Wenn die Beamten ohne Durchsuchungsbeschluss kamen, was bisher immer der Fall gewesen sei, h\u00e4tten die Mitarbeiter vom IB am Zimmer geklopft und den Sachverhalt erkl\u00e4rt. \u201eWenn der Betreffende freiwillig mitging, wurde er abgeschoben, wenn nicht, ging die Polizei wieder.\u201c Rund 20 Mal sei dies in diesem Jahr vorgekommen, die meisten Abschiebeversuche seien gescheitert.<\/p>\n<p class=\"article last even\">Die Polizei lie\u00df eine Anfrage de taz bis Redaktionsschluss unbeantwortet.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/taz.de\/Rechtmaessigkeit-von-Abschiebungen\/!5626633\/?fbclid=IwAR1tVeq3KHBjnrn4vZjTgynnWta1A_vDEtGzc6lJTQvd1Oa4Fdy1il6WUY8\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><strong><span style=\"font-size: 14pt;\">Quelle: taz<\/span><\/strong><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Darf die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss T\u00fcren \u00f6ffnen, um abzuschieben? &nbsp; Im Streit \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit von Abschiebungen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss gibt es die erste Klage gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) als oberstem Dienstherren der Berliner Polizei. 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