{"id":1513,"date":"2019-04-02T20:34:04","date_gmt":"2019-04-02T20:34:04","guid":{"rendered":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/?p=1513"},"modified":"2019-04-02T20:34:04","modified_gmt":"2019-04-02T20:34:04","slug":"stellungnahme-des-migrationsrats-zum-geplanten-duldungsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/stellungnahme-des-migrationsrats-zum-geplanten-duldungsgesetz\/","title":{"rendered":"Stellungnahme des Migrationsrats zum geplanten Duldungsgesetz"},"content":{"rendered":"<div class=\"date\">Donnerstag, der 28. M\u00e4rz 2019<\/div>\n<h2>\u201eWir riefen Arbeitskr\u00e4fte, und es kamen Menschen\u201c (Max Frisch, 1965)<\/h2>\n<div class=\"thumbnail\"><\/div>\n<div class=\"entry\">\n<p><em>Stellungnahme zum Entwurf eines Duldungsgesetzes:<\/em><\/p>\n<p>Am 11.12.2018 bekundeten in der UN-Vollversammlung in Marrakesch Deutschland und 163 weitere Mitgliedsstaaten ihre tiefe Solidarit\u00e4t mit Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, best\u00e4tigten ihre Verpflichtung, die Menschenrechte von Migrant*innen und Menschen auf der Flucht im vollen Umfang zu respektieren und L\u00e4nder, die von gro\u00dfen Flucht- und Migrationsbewegungen betroffen sind, zu unterst\u00fctzen. Fast zeitgleich wurden am 19.12.2018 die Regelungen zur Duldung bei Ausbildung und Besch\u00e4ftigung gemeinsam mit dem Entwurf des Fachkr\u00e4fteeinwanderungsgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen. In der \u00d6ffentlichkeit wurde der Gesetzesentwurf als gro\u00dfe und notwendige Verbesserung gefeiert. Verbesserung f\u00fcr wen? Au\u00dfen vor gelassen wurden diejenigen Menschen aus den sogenannten \u201esicheren Herkunftsl\u00e4ndern\u201c, ohne Identit\u00e4tskl\u00e4rung oder mit Abschiebeverbot.<\/p>\n<p>Im Folgenden werden wir uns denjenigen Regelungen zur Ausbildungs- und Besch\u00e4ftigungsduldung widmen, die in der \u00d6ffentlichkeit kaum erw\u00e4hnt wurden und die im eklatanten Widerspruch zu den Menschenrechten stehen:<\/p>\n<h3>Neuregelung der Ausbildungsduldung (\u00a7 60b AufenthG)<\/h3>\n<p>Erneut wird darauf verzichtet, mit einer Aufenthaltserlaubnis tats\u00e4chliche Rechtssicherheit zu schaffen. Das beg\u00fcnstigt Abh\u00e4ngigkeit und Ausbeutung in bestehenden Ausbildungsverh\u00e4ltnissen. Ebenfalls ist die Differenzierung von Personen mit Aufenthaltsgestattung und mit Duldung bei der Erteilung einer Ausbildungsduldung scharf zu kritisieren, da hiermit das innenpolitische Interesse an Abschiebungen ganz klar vor die Menschenrechte gestellt wird.<\/p>\n<p>Die Erteilung der Ausbildungsduldung kann bei offensichtlichem Missbrauch verweigert werden. Mit dieser Vorschrift werden Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden neue Auslegungs- und Ermessensspielr\u00e4ume er\u00f6ffnet. Weitere Ausschlussgr\u00fcnde entstehen durch die Identit\u00e4tskl\u00e4rung als zwingende Voraussetzung, wodurch sch\u00e4rfere Bedingungen als f\u00fcr die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis herrschen. Zudem wird mit der Einf\u00fchrung von Fristen zuk\u00fcnftig auch im laufenden Asylverfahren eine Einleitung der Identit\u00e4tserkl\u00e4rung erwartet. Diese Regelung verst\u00f6\u00dft gegen die Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention (Art. 25. 1. und gegen das Unionsrecht (Art. 78 AEUV und Art. 18 Charta der Grundrechte der EU), da die Kl\u00e4rung ohne eine Kontaktaufnahme zu Beh\u00f6rden des Verfolgerstaates kaum m\u00f6glich ist und dies mit erheblicher Gefahr f\u00fcr die Betroffenen und ihre Familien einhergeht.<\/p>\n<p>Personen, bei denen \u201ekonkrete Ma\u00dfnahmen zur Aufenthaltsbeendigung\u201c bevorstehen, wird eine Ausbildungsduldung weiterhin versagt. Diese Ma\u00dfnahmen werden im Gesetzesentwurf konkretisiert und umfassen z.B. die Veranlassung einer \u00e4rztlichen Untersuchung zur Feststellung der Reisef\u00e4higkeit. Eine \u00e4rztliche Untersuchung ist keine Ma\u00dfnahme zur Aufenthaltsbeendigung! Sie darf kein Aspekt zur Versagung der Ausbildungsduldung sein und steht im Widerspruch zur Berufsethik von \u00c4rzt*innen. Obendrein er\u00f6ffnet der Hinweis auf \u201evergleichbar konkrete Vorbereitungsma\u00dfnahmen\u201c Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden weitere Auslegungsspielr\u00e4ume.<\/p>\n<h3>Einf\u00fchrung einer Besch\u00e4ftigungsduldung (\u00a7 60c AufenthG)<\/h3>\n<p>Mit der Einf\u00fchrung einer Besch\u00e4ftigungsduldung gelingt es nicht, tats\u00e4chliche Rechtssicherheit herzustellen. Mit den vorgeschlagenen Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung einer Besch\u00e4ftigungsduldung (12-monatiger Duldungsbesitz, 18-monatiges Arbeitsverh\u00e4ltnis in Vollzeit, vollst\u00e4ndige Lebensunterhaltssicherung, Identit\u00e4tskl\u00e4rung, Deutschsprachniveau A2) werden sehr hohe H\u00fcrden gesetzt, die eine Erteilung verhindern. Dringend notwendige Reformen bisheriger Bleiberechtsregelungen bleiben damit aus.<\/p>\n<p>Die Besch\u00e4ftigungsduldung m\u00fcndet erst nach 30 Monaten in eine Aufenthaltserlaubnis und produziert einen Zustand gr\u00f6\u00dfter Abh\u00e4ngigkeit von Arbeitgeber*innen. Sie beg\u00fcnstigt somit prek\u00e4re Arbeitsbedingungen. Wenn jemand eine Besch\u00e4ftigungsduldung anstrebt, m\u00fcssen au\u00dferdem beide Ehepartner*innen ihre Identit\u00e4t gekl\u00e4rt haben und es d\u00fcrfen bei beiden keine Straftaten vorliegen. Das ist \u201eSippenhaft\u201c und somit verfassungswidrig! Diese Vorschrift ist nicht mit dem grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie zu vereinbaren.<\/p>\n<h3>Hierarchisierung von Menschen nicht menschenrechtskonform<\/h3>\n<p>In Marrakesch pr\u00e4sentiert sich Deutschland zwar gerade als Vorreiter, doch in Wirklichkeit orientiert sich die Bundesregierung konsequent an der populistischen Konkurrenz und setzt weiter auf Abschottung. Der Gesetzesentwurf sch\u00fcrt \u2013 ebenso wie der zweite Referentenentwurf zum \u201eGeordnete-R\u00fcckkehr-Gesetz\u201c des Bundesinnenministeriums \u2013 die Hierarchisierung von Gefl\u00fcchteten.<\/p>\n<p>Die \u201eGuten\u201c k\u00f6nnen ihre Identit\u00e4t nachweisen und sind aus den L\u00e4ndern mit vermeintlich guter Bleibeperspektive. Ihnen wird erlaubt, ihr Wissen, ihre Leistungs- und Innovationsf\u00e4higkeit, ihre Flexibilit\u00e4t zur Verf\u00fcgung zu stellen und somit einen Beitrag zum Wohlstand zu leisten. Die \u201eSchlechten\u201c hingegen haben keinen Identit\u00e4tsnachweis oder sie sind aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Sie leben hier geduldet und unterliegen meist einem Arbeitsverbot. Es kommt zu einem strukturellen Ausschluss, einer Entrechtung und einer Kriminalisierung dieser Menschen.<\/p>\n<p>Die hier umrissenen Regelungen sind keine Verbesserungen, die gefeiert werden k\u00f6nnen. Vielmehr enthalten sie erhebliche Verschlechterungen, die gegen zahlreiche Menschenrechte versto\u00dfen. Unter anderem gegen das Verbot der Diskriminierung (Art. 2 AEDM), die Unschuldsvermutung (Art. 11 AEDM) das Recht auf Arbeit, freie Berufswahl, gerechte Arbeitsbedingungen, Schutz vor Arbeitslosigkeit (Art. 23 AEDM), das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit (Art. 3 AEDM), den Schutz vor Verhaftung und Ausweisung (Art. 9 AEDM), den Schutz der Freiheitsph\u00e4re des Einzelnen (Art. 12 AEDM), die Freiz\u00fcgigkeit und Auswanderungsfreiheit (Art. 13 AEDM), das Recht in anderen L\u00e4ndern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genie\u00dfen (Art. 14 AEDM), das Recht auf soziale Sicherheit und Menschenw\u00fcrde (Art. 22 AEDM), das Recht auf Wohlfahrt (Art. 25 AEDM) und das Recht auf Bildung (Art. 26 AEDM).<\/p>\n<p>Migrationen sind Prozesse, die aus dem Willen und dem Handeln von Menschen mit weit vielf\u00e4ltigeren Ursachen, Identit\u00e4ten und Lebensentw\u00fcrfen hinsichtlich der Bildung, des sozio\u00f6komischen Status, des Alters, der Sprache, der Religion, des Milieus, der Kultur, des Geschlechts und der Sexualit\u00e4t entsteht als es die wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Zwecke fassen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>Stattdessen fordern der Migrationsrat Berlin e.V. und unterzeichnende Organisationen<\/h3>\n<ul>\n<li>Die Konsequente Achtung der Menschenrechte;<\/li>\n<li>ein Bleiberecht f\u00fcr alle;<\/li>\n<li>die Abschaffung von Arbeitsverboten;<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Migrationsrat Berlin e.V. ist ein Dachverband von etwa 70 Migrant*innenselbstorganisationen, Mitglied in der H\u00e4rtefallkommission Berlin, Mitglied in der Expert*innenkommission f\u00fcr Verfahrens-hinweise der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde Berlin und Mitglied in bridge \u2013 Berliner Netzwerke f\u00fcr Bleiberecht.<br \/>\n<em><br \/>\nKontakt f\u00fcr R\u00fcckfragen:<br \/>\n<\/em><em>Cemile Karaman<br \/>\n<\/em><em>Tel.: 030 \u2013 69 53 60 30<br \/>\n<\/em><em>cemile.karaman@migrationsrat.de<\/em><\/p>\n<\/div>\n<p><a href=\"http:\/\/www.migrationsrat.de\/wir-riefen-arbeitskraefte-und-es-kamen-menschen-max-frisch-1965\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"font-size: 14pt;\"><strong>Quelle: Website des Migrationsrats<\/strong><\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Donnerstag, der 28. 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