{"id":1244,"date":"2017-05-29T22:02:34","date_gmt":"2017-05-29T22:02:34","guid":{"rendered":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/?p=1244"},"modified":"2017-05-29T22:02:34","modified_gmt":"2017-05-29T22:02:34","slug":"ueberwachung-von-fluechtlingen-vielsagende-fotodaten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/ueberwachung-von-fluechtlingen-vielsagende-fotodaten\/","title":{"rendered":"\u00dcberwachung von Fl\u00fcchtlingen: Vielsagende Fotodaten"},"content":{"rendered":"<p><span class=\"body\">Das Bamf darf k\u00fcnftig Handys von Fl\u00fcchtlingen auswerten. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf den dort gespeicherten Bildern.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"article first odd\">KARLSRUHE <em>taz<\/em> | Das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (Bamf) kann k\u00fcnftig anhand ausgelesener Handydaten auch den Reiseweg eines Fl\u00fcchtlings feststellen \u2013 obwohl die SPD dies im Gesetzgebungsverfahren ausdr\u00fccklich verhindern wollte.<\/p>\n<p class=\"article even\">Laut Gesetz darf die Asylbeh\u00f6rde k\u00fcnftig \u201eDatentr\u00e4ger\u201c eines Asylantragsstellers auswerten, um Indizien f\u00fcr seine \u201eIdentit\u00e4t\u201c und seine \u201eStaatsangeh\u00f6rigkeit\u201c zu finden. Die entsprechende \u00c4nderung des Asylgesetzes wurde am 18. Mai im Bundestag <a href=\"http:\/\/1999154%20V2\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" shape=\"rect\">mit den Stimmen der Gro\u00dfen Koalition beschlossen<\/a>. Als \u201eDatentr\u00e4ger\u201c gelten dabei vor allem Smartphones, Tablets und Laptops.<\/p>\n<p class=\"article odd\">In der Debatte hatte sich Innenstaatssekret\u00e4r Ole Schr\u00f6der (CDU) \u00fcber die SPD beklagt, dass sie das Auslesen von Geodaten verhindert habe. Mit diesen Daten (in welche Funkzelle hat sich das Handy wann eingeloggt) h\u00e4tte man wichtige Hinweise zum Reiseweg erhalten k\u00f6nnen, so Schr\u00f6der. Der Reiseweg ist wichtig, um festzustellen, welcher Staat f\u00fcr das Asylverfahren zust\u00e4ndig ist. Auch l\u00e4ngere Aufenthalte in sicheren Drittstaaten k\u00f6nnten so festgestellt werden. Die SPD wollte dagegen verhindern, dass detaillierte Bewegungsbilder angefertigt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p class=\"article even\">Nach Informationen der taz plant das Bamf nun nicht, den gesamten Inhalt der Handys zu kopieren, zu speichern und auszuwerten. So soll Bedenken begegnet werden, die unter anderem von der Datenschutzbeauftragten Andrea Vo\u00dfhoff und vom Deutschen Anwaltverein ge\u00e4u\u00dfert wurden. Konkret sollen drei Methoden zur Anwendung kommen.<\/p>\n<h6>Sag mir, wie du schreibst<\/h6>\n<p class=\"article odd\">Erstens soll die haupts\u00e4chlich benutzte Sprache festgestellt werden. Dabei soll der Inhalt des Handys mit entsprechenden Algorithmen \u00fcberpr\u00fcft werden, ohne den Inhalt auf Bamf-Computern zu speichern.<\/p>\n<p class=\"article even\">Zweitens sollen die Telefonnummern der Kommunika\u00adtions\u00adpartner ausgelesen und ausgewertet werden. Anhand der Landesvorwahlen soll festgestellt werden, in welchen L\u00e4ndern sich die meisten Kommunikationspartner aufhalten.<\/p>\n<p class=\"article odd\">Und schlie\u00dflich sollen die auf dem Ger\u00e4t gespeicherten Fotos ausgewertet werden. Dabei werden aber nicht die Bilder als solche ausgelesen, sondern nur ihre Metadaten, also wo und wann das Bild gemacht wurde. Am Ende wird eine Karte ausgedruckt, die zeigt, wo das Handy mutma\u00dflich benutzt wurde. Diese Karte soll zu den Akten genommen werden. Sie zeigt aber nicht nur, wo das Handy urspr\u00fcnglich herkommt, sondern auch den Reiseweg. Mit den Foto-Metadaten werden also doch Geodaten ausgelesen. Dass sie laut Gesetz nicht zur Bestimmung des Reisewegs genutzt werden d\u00fcrfen, d\u00fcrfte wohl nur auf dem Papier stehen.<\/p>\n<p class=\"article even\">Beim Bamf wei\u00df man, dass die neue Befugnis dennoch nur bedingt brauchbare Informationen liefern kann. Antragssteller, die sich keinen Vorteil vom Auslesen ihres Handys versprechen, werden es k\u00fcnftig zur Anh\u00f6rung beim Bamf schlicht nicht mitbringen.<\/p>\n<h6>Missbrauch wird die T\u00fcr ge\u00f6ffnet<\/h6>\n<p class=\"article odd\">Es k\u00f6nnte sogar sein, dass findige Schleuser frisierte Handys mit vielen Fotos aus Syrien verkaufen. Sp\u00e4testens dann wird der Wunsch laut werden, nun auch die Fotos n\u00e4her zu betrachten, ob auf den Bildern aus Syrien auch Personen zu sehen sind, die etwas mit dem Antragsteller zu tun haben.<\/p>\n<p class=\"article even\">Eine \u00c4nderung der Auswertungsmethoden ist dann ohne weitere Gesetzes\u00e4nderung m\u00f6glich \u2013 solange es nur um Feststellung von Identit\u00e4t und Staatsangeh\u00f6rigkeit geht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 14pt;\"><a href=\"http:\/\/www.taz.de\/Ueberwachung-von-Fluechtlingen\/!5409791\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><strong>Quelle: taz<\/strong><\/a><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bamf darf k\u00fcnftig Handys von Fl\u00fcchtlingen auswerten. 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