{"id":1052,"date":"2016-03-04T12:45:06","date_gmt":"2016-03-04T12:45:06","guid":{"rendered":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/?p=1052"},"modified":"2016-03-04T12:45:06","modified_gmt":"2016-03-04T12:45:06","slug":"amnesty-report-2016-iran","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/iprberlin.com\/de\/amnesty-report-2016-iran\/","title":{"rendered":"Amnesty Report 2016: Iran"},"content":{"rendered":"<p>Die Rechte auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschr\u00e4nkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftler und Personen, die Kritik \u00e4u\u00dferten, wurden aufgrund von vage formulierten und \u00fcberaus weit gefassten Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Haftbedingungen waren hart. Gerichtsverfahren waren unfair und in einigen F\u00e4llen endeten sie mit Todesurteilen. Frauen sowie Angeh\u00f6rige ethnischer und religi\u00f6ser Minderheiten wurden durch Gesetze und im Alltag diskriminiert. Die Beh\u00f6rden vollstreckten grausame K\u00f6rperstrafen wie Blendungen, Amputationen und Auspeitschungen. Gerichte verurteilten Menschen wegen einer Reihe von Verbrechen zum Tode. Viele Gefangene wurden hingerichtet, darunter mindestens vier, die zur Tatzeit noch minderj\u00e4hrig waren.<\/p>\n<h4 id=\"hintergrund\">Hintergrund<\/h4>\n<p>Im Juli 2015 kamen die Verhandlungen zwischen dem Iran, den f\u00fcnf st\u00e4ndigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats und Deutschland \u00fcber die Beschr\u00e4nkung des iranischen Atomprogramms zum Abschluss. Der Iran willigte ein, die Weiterentwicklung seines Nuklearprogramms zu begrenzen, wenn im Gegenzug die internationalen Sanktionen aufgehoben werden.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 2015 verl\u00e4ngerte der UN-Menschenrechtsrat das Mandat des UN-Sonderberichterstatters \u00fcber die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran. Die iranischen Beh\u00f6rden verweigerten jedoch weiterhin sowohl ihm als auch anderen UN-Experten die Einreise. Der UN-Menschenrechtsrat verabschiedete zudem das Ergebnis der zweiten Allgemeinen Regelm\u00e4\u00dfigen \u00dcberpr\u00fcfung der Menschenrechtssituation im Iran. Die iranische Regierung akzeptierte 130 Empfehlungen und 59 weitere teilweise. 102 Empfehlungen wurden zur\u00fcckgewiesen, darunter die Aufforderung zur Ratifizierung des UN-\u00dcbereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und des UN-\u00dcbereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau sowie die Forderung, die Todesstrafe nicht bei Personen anzuwenden, die zum Zeitpunkt der mutma\u00dflichen Tat unter 18 Jahre alt waren.<\/p>\n<h4 id=\"rechteauffreiemeinungsuerungvereinigungsundversammlungsfreiheit\">Rechte auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit<\/h4>\n<p>Die Regierung beschnitt auch 2015 massiv die Rechte auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Die Beh\u00f6rden blockierten Internetseiten von Facebook, Twitter und anderen sozialen Medien, schlossen Medienbetriebe und verboten Medienerzeugnisse, wie die monatlich erscheinende Frauenzeitschrift <em>Zanan<\/em>. Ausl\u00e4ndische Satellitensender wurden gest\u00f6rt, Journalisten und Personen, die im Internet oder anderweitig Kritik \u00e4u\u00dferten, mussten mit Festnahmen und Inhaftierung rechnen. Friedliche Protestaktionen wurden unterdr\u00fcckt.<\/p>\n<p>Im August 2015 k\u00fcndigte das Ministerium f\u00fcr Kommunikation und Informationstechnologie die zweite Phase eines &#8222;intelligenten Filtersystems&#8220; f\u00fcr Internetseiten an, die als &#8222;sch\u00e4dlich&#8220; f\u00fcr die Gesellschaft betrachtet werden. Unterst\u00fctzung f\u00fcr dieses Vorhaben kam von einer ausl\u00e4ndischen Firma. Die Beh\u00f6rden arbeiteten weiter an der Erstellung eines &#8222;nationalen Internets&#8220;, das den Zugang zu Informationen im Internet weiter einschr\u00e4nken k\u00f6nnte. Personen, die sich in den sozialen Medien kritisch \u00e4u\u00dferten, wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Im Juni 2015 teilte ein Justizsprecher mit, die Beh\u00f6rden h\u00e4tten f\u00fcnf Personen festgenommen, weil sie die sozialen Medien f\u00fcr &#8222;konterrevolution\u00e4re&#8220; Aktivit\u00e4ten genutzt h\u00e4tten. F\u00fcnf weitere Personen kamen wegen &#8222;schamloser Handlungen im Cyberspace&#8220; in Haft.<\/p>\n<p>Die Oppositionsf\u00fchrer Mehdi Karroubi und Mir Hossein Mussawi sowie dessen Ehefrau Zahra Rahnavard standen weiterhin ohne Anklage oder Gerichtsverfahren unter Hausarrest. Zahlreiche gewaltlose politische Gefangene blieben in Haft oder verb\u00fc\u00dften Gef\u00e4ngnisstrafen, weil sie friedlich ihre Menschenrechte wahrgenommen hatten. Unter ihnen befanden sich Journalisten, K\u00fcnstler, Schriftsteller, Rechtsanw\u00e4lte, Gewerkschafter, Studierende, Menschenrechtsverteidiger und Personen, die sich f\u00fcr Frauen- und Minderheitenrechte engagiert hatten.<\/p>\n<p>Laut dem islamischen Strafgesetzbuch des Iran von 2013 m\u00fcssen Personen, die in mehreren Anklagepunkten schuldig gesprochen werden, nur die l\u00e4ngste Einzelstrafe verb\u00fc\u00dfen. Wenn Richter Angeklagte wegen mehr als drei Straftaten verurteilen, sind sie jedoch verpflichtet, Strafen zu verh\u00e4ngen, die \u00fcber das maximale Strafma\u00df jedes einzelnen Delikts hinausgehen. Dies hat dazu gef\u00fchrt, dass die Beh\u00f6rden unberechtigte Mehrfachanklagen gegen friedliche Kritiker erheben, um eine m\u00f6glichst lange Haftdauer f\u00fcr die Angeklagten zu erreichen.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden unterdr\u00fcckten weiterhin friedliche Proteste. Am 22. Juli 2015 l\u00f6ste die Polizei eine Versammlung Tausender Lehrer auf, die sich vor dem Parlamentsgeb\u00e4ude in Teheran eingefunden hatten, und nahm Dutzende Personen vor\u00fcbergehend fest. Die Lehrer protestierten dagegen, dass Kollegen, die an gewerkschaftlichen Aktivit\u00e4ten und damit verbundenen Protesten teilnahmen, schikaniert wurden. Au\u00dferdem forderten sie die Freilassung bekannter Gewerkschafter wie Ismail Abdi, der inhaftiert blieb.<\/p>\n<h4 id=\"folterundanderemisshandlungen\">Folter und andere Misshandlungen<\/h4>\n<p>Auch 2015 berichteten Gef\u00e4ngnisinsassen und andere Gefangene \u00fcber Folter und Misshandlungen. Besonders h\u00e4ufig wurden Folter und andere Misshandlungen w\u00e4hrend der Untersuchungshaft eingesetzt, um &#8222;Gest\u00e4ndnisse&#8220; oder anderes belastendes Beweismaterial zu erpressen.<\/p>\n<p>Eine neue Strafprozessordnung, die im Juni 2015 in Kraft trat, enthielt zwar einige Schutzma\u00dfnahmen wie z.B. ein elektronisches Zentralregister aller Inhaftierten in jeder Provinz. Sie bot jedoch keinen angemessenen Schutz vor Folter und brachte iranisches Recht nicht mit dem V\u00f6lkerrecht und internationalen Standards in Einklang. So garantierte die neue Strafprozessordnung keinen Kontakt zu einem unabh\u00e4ngigen Rechtsbeistand unmittelbar nach der Festnahme. Dies stellt jedoch eine rechtliche Voraussetzung dar, um H\u00e4ftlinge vor Folter und anderen Misshandlungen zu sch\u00fctzen. Im iranischen Recht war Folter weiterhin nicht klar als Straftat definiert, und die neue Strafprozessordnung enthielt keine genauen Vorgaben zur Untersuchung von Foltervorw\u00fcrfen. Sie legte lediglich allgemein fest, dass Aussagen, die unter Folter zustande gekommen waren, vor Gericht nicht als Beweise zugelassen werden d\u00fcrfen, ohne weitere konkrete Regelungen.<\/p>\n<p>Gef\u00e4ngnisinsassen und anderen Gefangenen wurde eine angemessene medizinische Behandlung verweigert. In einigen F\u00e4llen hielten die Beh\u00f6rden \u00e4rztlich verschriebene Medikamente zur\u00fcck, um H\u00e4ftlinge zu bestrafen, oder verlegten Gefangene nicht zur Behandlung in ein Krankenhaus, obwohl \u00c4rzte dies angeraten hatten. Oft mussten Inhaftierte lange Zeitr\u00e4ume in Einzelhaft verbringen, was Folter und anderen Misshandlungen gleichkommt.<\/p>\n<p>Gefangene waren in hoffnungslos \u00fcberf\u00fcllten Zellen unter unhygienischen Bedingungen untergebracht. Sie bekamen nicht ausreichend zu essen und waren extremen Temperaturen ausgesetzt. Dies betraf u.a. die Insassen des <em>Dizel-Abad<\/em>-Gef\u00e4ngnisses in Kermanshah, der Haftanstalt <em>Adel-Abad<\/em> in Schiras, des <em>Gharchak<\/em>-Gef\u00e4ngnisses in Varamin und der Hafteinrichtung <em>Vakilabad<\/em> in Mashhad. Nach Angaben ehemaliger H\u00e4ftlinge befanden sich im Zentralgef\u00e4ngnis von T\u00e4bris 700 bis 800 Gefangene in drei schlecht bel\u00fcfteten, unhygienischen Zellen; ihnen standen nur zehn Toiletten zur Verf\u00fcgung. Die Beh\u00f6rden hielten sich h\u00e4ufig nicht an die Vorschriften, wonach verschiedene Kategorien von Inhaftierten in separaten Trakten untergebracht werden m\u00fcssen. Einige politische Gefangene, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, traten deshalb in den Hungerstreik. Berichten zufolge starb mindestens ein gewaltloser politischer Gefangener, Shahrokh Zamani, m\u00f6glicherweise aufgrund der schlechten Haftbedingungen und unzureichender medizinischer Versorgung.<\/p>\n<h4 id=\"grausameunmenschlicheunderniedrigendestrafen\">Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen<\/h4>\n<p>Es wurden weiterhin Strafen wie Auspeitschungen, Blendungen und Amputationen verh\u00e4ngt und vollstreckt, obwohl das V\u00f6lkerrecht Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafen verbietet. In einigen F\u00e4llen wurden die Strafen \u00f6ffentlich vollstreckt. Am 3. M\u00e4rz 2015 wurde das linke Auge eines Mannes in Karaj vors\u00e4tzlich geblendet. Ein Gericht hatte ihn zu einer Vergeltungsstrafe (<em>qesas<\/em>) verurteilt, weil er einem anderen Mann S\u00e4ure ins Gesicht gesch\u00fcttet hatte. Der Verurteilte musste damit rechnen, dass auch sein rechtes Auge noch geblendet werden w\u00fcrde. Die f\u00fcr den 3. M\u00e4rz 2015 angesetzte Bestrafung eines weiteren Mannes wurde verschoben. Er sollte sowohl geblendet werden als auch sein Geh\u00f6r verlieren.<\/p>\n<p>Im Zentralgef\u00e4ngnis von Mashhad in der Provinz Khorasan wurden am 28. Juni 2015 zwei M\u00e4nnern jeweils vier Finger der rechten Hand amputiert, allem Anschein nach ohne Bet\u00e4ubung. Die beiden M\u00e4nner waren wegen Diebstahls f\u00fcr schuldig befunden worden. Auch Auspeitschungen wurden 2015 vollstreckt. Im Juni gab der stellvertretende Generalstaatsanwalt in Schiras die Festnahme von 500 Personen bekannt. 480 von ihnen wurden innerhalb von 24 Stunden vor Gericht gestellt und schuldig gesprochen, w\u00e4hrend des Fastenmonats Ramadan in der \u00d6ffentlichkeit gegessen und getrunken zu haben. Die meisten wurden zu Pr\u00fcgelstrafen verurteilt, die von der Abteilung f\u00fcr Strafvollstreckung durchgef\u00fchrt wurden. Einige der Auspeitschungen fanden Berichten zufolge \u00f6ffentlich statt.<\/p>\n<h4 id=\"unfairegerichtsverfahren\">Unfaire Gerichtsverfahren<\/h4>\n<p>Viele Gerichtsverfahren, auch solche, die mit Todesurteilen endeten, waren \u00e4u\u00dferst unfair. Vor den Prozessen wurden die Angeklagten nicht selten wochen- oder monatelang inhaftiert und hatten entweder \u00fcberhaupt keinen Kontakt zu einem Rechtsbeistand und ihrer Familie oder nur sehr selten. Die Inhaftierten wurden gezwungen, &#8222;Gest\u00e4ndnisse&#8220; zu verfassen oder zu unterschreiben, die dann in unfairen Gerichtsverfahren als Hauptbeweismittel gegen sie verwendet wurden. Richter wiesen Vorw\u00fcrfe von Angeklagten \u00fcber Folter und andere Misshandlungen w\u00e4hrend der Untersuchungshaft systematisch ab und ordneten keine Untersuchungen der Vorf\u00e4lle an.<\/p>\n<p>Nach jahrelangen Beratungen trat die neue Strafprozessordnung im Juni 2015 in Kraft. Sie enthielt zwar einige Verbesserungen, wie z.B. strengere Vorschriften f\u00fcr Verh\u00f6re und eine obligatorische Rechtsbelehrung der Inhaftierten, doch wurde sie erheblich abgeschw\u00e4cht durch \u00c4nderungen, die nur wenige Tage vor dem Inkrafttreten gebilligt wurden. Zu den \u00c4nderungen z\u00e4hlte u.a., dass in F\u00e4llen, die die nationale Sicherheit betreffen, Gefangene w\u00e4hrend der oft lange andauernden Untersuchungshaft ihren Rechtsbeistand nicht frei w\u00e4hlen k\u00f6nnen, sondern ihnen nur ein Rechtsbeistand zur Verf\u00fcgung steht, der von der Obersten Justizautorit\u00e4t anerkannt wurde. Dieselben Einschr\u00e4nkungen galten auch f\u00fcr F\u00e4lle organisierten Verbrechens, die mit Todesurteilen, lebenslanger Haft oder Amputationen bestraft werden k\u00f6nnen. Nachdem Kritik an diesen \u00c4nderungen laut wurde, sagte ein hochrangiger Justizbeamter: &#8222;Es geht darum, dass unter den Rechtsanw\u00e4lten auch Personen sind, die \u00c4rger machen k\u00f6nnten.&#8220; In einigen F\u00e4llen versch\u00e4rften Gerichte diese Einschr\u00e4nkungen offenbar noch und gestatteten Angeklagten einen Rechtsbeistand ihrer Wahl lediglich w\u00e4hrend der Prozessphase.<\/p>\n<p>Sondergerichte, darunter das Sondergericht f\u00fcr Geistliche, welches au\u00dferhalb der Zust\u00e4ndigkeit der Justiz operiert, und die Revolutionsgerichte arbeiteten wie gewohnt weiter, ohne sich an internationale Standards f\u00fcr faire Verfahren zu halten. Das Justizwesen war nicht unabh\u00e4ngig. Das Ministerium f\u00fcr Geheimdienste und Revolutionsgarden sowie andere Sicherheitsbeh\u00f6rden \u00fcbten Druck auf die Gerichte aus, Angeklagte zu verurteilen und harte Strafen zu verh\u00e4ngen.<\/p>\n<h4 id=\"religionsfreiheit\">Religionsfreiheit<\/h4>\n<p>Anh\u00e4nger der Baha&#8217;i-Glaubensgemeinschaft, Sufis, die Gemeinschaft der Ahl-e Haqq und andere religi\u00f6se Minderheiten wurden auf dem Arbeitsmarkt und im Bildungswesen diskriminiert und konnten ihren Glauben nicht frei praktizieren. Dies galt auch f\u00fcr Muslime, die zum Christentum konvertierten, Schiiten, die zum sunnitischen Islam \u00fcbertraten, und Sunniten. Es gingen Berichte ein, wonach zahlreiche Baha&#8217;i, zum Christentum konvertierte Personen und Angeh\u00f6rige anderer religi\u00f6ser Minderheiten 2015 festgenommen und inhaftiert wurden. Einige von ihnen kamen in Haft, weil sie Baha&#8217;i-Studierende unterrichtet hatten, denen der Zugang zur h\u00f6heren Bildung verweigert wird.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden zerst\u00f6rten weiterhin heilige St\u00e4tten der Baha&#8217;i, der Sunniten und der Sufis, darunter Friedh\u00f6fe und Gebetsst\u00e4tten.<\/p>\n<p>Im August 2015 entschied ein Revolutionsgericht in Teheran, Mohammad Ali Taheri habe &#8222;Verdorbenheit auf Erden verbreitet&#8220;, und verurteilte ihn zum Tode. Die Anklage bezog sich auf eine spirituelle Lehre und eine Gruppe namens <em>Erfan-e Halgheh<\/em>, die er begr\u00fcndet hatte. 2011 war er bereits wegen &#8222;Beleidigung islamischer Heiligkeiten&#8220; zu f\u00fcnf Jahren Haft, 74 Peitschenhieben und einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Auch gegen einige seiner Anh\u00e4nger wurden Gef\u00e4ngnisstrafen verh\u00e4ngt. Im Dezember 2015 hob der Oberste Gerichtshof das Todesurteil wegen &#8222;unvollst\u00e4ndiger Ermittlungen&#8220; auf und wies den Fall an das Gericht der ersten Instanz zur\u00fcck.<\/p>\n<h4 id=\"diskriminierungvonethnischenminderheiten\">Diskriminierung von ethnischen Minderheiten<\/h4>\n<p>Irans benachteiligte ethnische Minderheiten, darunter arabische Ahwazi, Aserbaidschaner, Belutschen, Kurden und Turkmenen, berichteten weiterhin, dass staatliche Stellen sie systematisch diskriminierten. Dies betraf vor allem ihren Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum und zu politischen \u00c4mtern sowie die Aus\u00fcbung ihrer kulturellen, b\u00fcrgerlichen und politischen Rechte. In den Grundschulen durfte weiterhin nicht in den Muttersprachen ethnischer Minderheiten unterrichtet werden. Personen, die mehr kulturelle und sprachliche Rechte forderten, liefen Gefahr, festgenommen und zu Gef\u00e4ngnisstrafen verurteilt zu werden. In manchen F\u00e4llen ergingen sogar Todesurteile.<\/p>\n<p>Die Sicherheitskr\u00e4fte gingen besonders rigide gegen Proteste von ethnischen Minderheiten vor, so z.B. gegen Angeh\u00f6rige der arabischen Ahwazi, Aserbaidschaner und Kurden. Im M\u00e4rz und April 2015 gab es dem Vernehmen nach zahlreiche Festnahmen in der von Arabern bewohnten Provinz Khuzestan, u.a. nach einem Fu\u00dfballspiel im M\u00e4rz. Junge M\u00e4nner der Ahwazi-Minderheit hatten bei dem Spiel ein Banner entrollt, um ihre Solidarit\u00e4t mit Younes Asakereh zum Ausdruck zu bringen, einem Stra\u00dfenh\u00e4ndler und Angeh\u00f6rigen der Ahwazi, der am 22. M\u00e4rz gestorben war, nachdem er sich aus Protest gegen die st\u00e4dtischen Beh\u00f6rden selbst in Brand gesteckt hatte. Er hatte offenbar keine not\u00e4rztliche Versorgung erhalten, weil er nicht genug Geld besa\u00df. Die Festnahmen erfolgten im Vorfeld des zehnten Jahrestags einer regierungskritischen Massendemonstration, die im April 2005 in Khuzestan stattgefunden hatte. Ausl\u00f6ser der damaligen Demonstration war die Ver\u00f6ffentlichung eines Briefs, in dem Ma\u00dfnahmen der Regierung angek\u00fcndigt wurden, um den Anteil der arabischen Bev\u00f6lkerung in Khuzestan zu verringern. Bei den Protesten richteten sich die Schl\u00e4ge und Festnahmen der Polizei dem Vernehmen nach insbesondere gegen M\u00e4nner, die traditionelle arabische Kleidung trugen.<\/p>\n<p>Im November 2015 sollen einige Personen, die der ethnischen Minderheit der Aserbaidschaner angeh\u00f6ren, nach weitgehend friedlichen Demonstrationen inhaftiert worden sein. Die Proteste, die in mehreren St\u00e4dten ausbrachen, richteten sich gegen eine Fernsehsendung, die von Angeh\u00f6rigen der Minderheit als beleidigend empfunden wurde.<\/p>\n<p>Am 7. Mai 2015 ging die Bereitschaftspolizei Berichten zufolge mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger oder unn\u00f6tiger Gewalt gegen Demonstrierende in Mahabad vor. Die Stadt liegt in der Provinz West-Aserbaidschan, die haupts\u00e4chlich von Kurden bewohnt wird. Ausl\u00f6ser der Proteste war der Tod einer Kurdin, die unter ungekl\u00e4rten Umst\u00e4nden bei einem Sturz ums Leben gekommen war.<\/p>\n<h4 id=\"diskriminierungvonfrauen\">Diskriminierung von Frauen<\/h4>\n<p>Frauen wurden weiterhin diskriminiert, sowohl durch Gesetze &#8211; besonders durch das Strafgesetz und die Familiengesetzgebung &#8211; als auch im t\u00e4glichen Leben. Frauen und M\u00e4dchen drohten Verschlechterungen im Hinblick auf ihre sexuellen und reproduktiven Rechte. Das Parlament debattierte 2015 \u00fcber mehrere Gesetzentw\u00fcrfe, die die Rechte von Frauen weiter untergraben k\u00f6nnten, wie z.B. das Gesetz zur Erh\u00f6hung der Geburtenrate und zur Verhinderung des Bev\u00f6lkerungsr\u00fcckgangs, das den Zugang zu Informationen \u00fcber Empf\u00e4ngnisverh\u00fctung unterbinden und freiwillige Sterilisation verbieten w\u00fcrde. Am 2. November verabschiedete das Parlament die Grundz\u00fcge eines weiteren Gesetzesvorhabens: Das Gesetz zur Bev\u00f6lkerungsentwicklung und Aufwertung der Familie sieht vor, dass alle privaten und \u00f6ffentlichen Arbeitgeber M\u00e4nner mit Kindern bevorzugt einstellen m\u00fcssen, dann verheiratete M\u00e4nner ohne Kinder und schlie\u00dflich verheiratete Frauen mit Kindern. Das Gesetz k\u00f6nnte au\u00dferdem dazu f\u00fchren, dass h\u00e4usliche Gewalt noch st\u00e4rker als bisher als private &#8222;Familienangelegenheit&#8220; betrachtet w\u00fcrde. Bereits jetzt hatten Frauen M\u00fche, bezahlbare moderne Verh\u00fctungsmittel zu bekommen, weil das Budget des staatlichen Familienplanungsprogramms 2012 gek\u00fcrzt und seither nicht wieder aufgestockt wurde.<\/p>\n<p>Frauen und M\u00e4dchen waren nach wie vor kaum gegen sexuelle Gewalt und andere gewaltsame \u00dcbergriffe wie Fr\u00fch- und Zwangsverheiratungen gesch\u00fctzt. Die Regierung brachte keine Gesetze gegen diese Missst\u00e4nde auf den Weg. Ebenso wenig bek\u00e4mpfte sie Vergewaltigung in der Ehe und h\u00e4usliche Gewalt. Aufgrund des gesetzlichen Zwangs, ein Kopftuch (<em>Hidschab<\/em>) zu tragen, standen Frauen im Visier von Polizei und paramilit\u00e4rischen Kr\u00e4ften und waren Schikanen, Gewalt und Inhaftierungen ausgesetzt. Die Beh\u00f6rden gerieten unter Druck, als im In- und Ausland gefordert wurde, Frauen den Besuch internationaler M\u00e4nner-Volleyballspiele in der Teheraner <em>Azadi<\/em>-Sporthalle zu erlauben. Da ultra-konservative Gruppen wie <em>Ansar e-Hezbollah<\/em> Einspruch erhoben, blieben Frauen weiterhin ausgeschlossen.<\/p>\n<h4 id=\"todesstrafe\">Todesstrafe<\/h4>\n<p>Die Beh\u00f6rden verh\u00e4ngten 2015 h\u00e4ufig Todesurteile und vollstreckten zahlreiche Hinrichtungen. Unter den Hingerichteten waren auch Personen, die zum Tatzeitpunkt minderj\u00e4hrig waren. Einige Exekutionen fanden \u00f6ffentlich statt.<\/p>\n<p>Die Todesstrafe wurde f\u00fcr zahlreiche Straftaten verh\u00e4ngt, h\u00e4ufig nach unfairen Gerichtsverfahren und auch f\u00fcr Straftaten, die im V\u00f6lkerrecht deutlich unterhalb der Schwelle der &#8222;schwersten Verbrechen&#8220; liegen, wie z.B. Drogendelikte. Die Mehrheit der 2015 hingerichteten Personen war wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt worden. Todesurteile ergingen auch f\u00fcr Mord und vage definierte Anklagen wie &#8222;Feindschaft zu Gott&#8220;.<\/p>\n<p>Viele H\u00e4ftlinge, die wegen Kapitalverbrechen angeklagt waren, hatten w\u00e4hrend ihrer Untersuchungshaft keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Die neue Strafprozessordnung hob Paragraf 32 des Drogenbek\u00e4mpfungsgesetzes von 2011 wieder auf, wonach wegen Drogendelikten zum Tode verurteilten Gefangenen das Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln aberkannt worden war. Es blieb jedoch unklar, ob auch Gefangene, die vor Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung zum Tode verurteilt worden waren, Rechtsmittel einlegen durften.<\/p>\n<p>In den Todeszellen sa\u00dfen weiterhin zahlreiche zum Tatzeitpunkt minderj\u00e4hrige Straft\u00e4ter. Einige erhielten &#8211; gem\u00e4\u00df der neuen Leitlinien zur Bestrafung jugendlicher Straft\u00e4ter im islamischen Strafgesetzbuch von 2013 &#8211; ein Wiederaufnahmeverfahren und wurden erneut zum Tode verurteilt. Nach Kenntnis von Amnesty International wurden 2015 mindestens drei jugendliche Straft\u00e4ter durch den Strang hingerichtet: Javad Saberi am 15. April, Samad Zahabi am 5. Oktober und Fatemeh Salbehi am 13. Oktober. Menschenrechtsgruppen berichteten, dass ein weiterer jugendlicher Straft\u00e4ter, der afghanische Staatsb\u00fcrger Vazir Amroddin, im Juni oder Juli hingerichtet wurde. Im Februar 2015 verlegten die Beh\u00f6rden Saman Naseem, der 2013 f\u00fcr ein Verbrechen zum Tode verurteilt worden war, das er im Alter von 17 Jahren begangen haben soll, an einen unbekannten Ort. Dies gab Anlass zu Bef\u00fcrchtungen, dass er hingerichtet werden k\u00f6nnte. Er blieb f\u00fcnf Monate lang &#8222;verschwunden&#8220;, bis die Beh\u00f6rden ihm im Juli 2015 endlich gestatteten, mit seiner Familie zu telefonieren, und sein Rechtsanwalt erfuhr, dass der Oberste Gerichtshof im April die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet hatte.<\/p>\n<p>Das islamische Strafgesetzbuch sah auch weiterhin Steinigung als Hinrichtungsmethode vor. 2015 wurden mindestens zwei Personen zum Tod durch Steinigung verurteilt. Es gab allerdings keine Berichte \u00fcber vollstreckte Steinigungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 14pt;\"><strong><a href=\"https:\/\/www.amnesty.de\/jahresbericht\/2016\/iran\" target=\"_blank\">Quelle: AI<\/a><\/strong><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Rechte auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschr\u00e4nkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Gewerkschaftler und Personen, die Kritik \u00e4u\u00dferten, wurden aufgrund von vage formulierten und \u00fcberaus weit gefassten Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Haftbedingungen waren hart. 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