Sicherheitslage in Afghanistan: Rückführungen weiterhin möglich

Die Haltung der Bundesregierung zu Rückführungen afghanischer Staatsbürger muss nicht korrigiert werden. Das sagte der Sprecher des Auswärtigen Amtes Schäfer. Nach einem Zwischenbericht zur Sicherheitslage können Straftäter und Gefährder weiterhin nach Afghanistan abgeschoben werden.

 

Die Bundesregierung hat ihre Haltung zu Rückführungen nach Afghanistan bestätigt. Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Schäfer, sagte am Mittwoch in Berlin, es liege nun ein Zwischenbericht zur Neubewertung der Sicherheitslage in dem Land vor. Darin gebe es keine durchschlagenden Anhaltspunkte, dass die bisherige Haltung der Bundesregierung in dieser Frage korrigiert werden müsse. Zurückgeschickt werden sollen weiter Straftäter und sogenannte Gefährder.

Nach dem schweren Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul am 31. Mai 2017 hatte die Bundesregierung die Abschiebungen nach Afghanistan beschränkt. Außenminister Sigmar Gabriel und Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatten sich deshalb darauf verständigt, dass das Auswärtige Amt eine aktuelle Darstellung der Sicherheitslage in Afghanistan vornimmt.

Zwischenbericht zur Sicherheitslage

Laut Schäfer ist die Gefährdungslage für die Menschen in Afghanistan oder die Rückkehrer in ihr Heimatland von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Hier würden individuelle Faktoren wie Wohnort, Herkunft, ethnische Zugehörigkeit, Beruf und Geschlecht einfließen. Der Bericht gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Haltung der Bundesregierung zur Frage der Rückführungen seit dem Terroranschlag auf die Botschaft Kabul korrigiert werden müsse.

Der Zwischenbericht enthalte, was „in der begrenzten Zeit angesichts der massiv eingeschränkten Arbeitsfähigkeit unserer Botschaft in Kabul an weitergehenden, aktualisierten und belastbaren Informationen ermittelbar war“. Nach dem Anschlag Ende Mai wurde das Personal der deutschen Botschaft deutlich reduziert.

Bestätigung der bisherigen Linie

Der Zwischenbericht gibt auch aus Sicht des Bundesinnenministeriums keinen Anlass von der bisherigen Praxis abzuweichen. Das betonte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Johannes Dimroth, in Berlin. Konkret bedeute das: Bis auf weiteres können Straftäter, Gefährder sowie Personen, die sich hartnäckig der Identitätsfeststellung verweigern, nach Afghanistan zurückgeführt werden.

Auch die freiwilligen Rückkehr wird weiterhin gefördert. Die deutsche Botschaft in Kabul unterstützt die Durchführung von Rückführungen soweit ihre Arbeitsfähigkeit hergestellt ist.

 

quelle: Website der Bundesreriegung