Geflüchtete mit Bleibeperspektive haben zukünftig Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein

Pressemitteilung vom 13.06.2017

Aus der Sitzung des Senats am 13. Juni 2017:

Der Senat hat heute – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – die von der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, vorgelegten Ausführungsvorschriften zur Antragsberechtigung für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) von Geflüchteten mit Bleibeperspektive beschlossen. Das betrifft Geflüchtete

  • mit subsidiärem Schutz (d.h. Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, z.B. wegen der Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschlicher Behandlung oder wegen einer ernsthaften Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson aufgrund eines bewaffneten Konflikts in ihrem Herkunftsland),
  • mit Flüchtlingseigenschaft (d.h. Menschen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe geflohen sind) und
  • mit Asylberechtigung (d.h. Menschen, die politisch verfolgt werden und im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden).

Durch die Ausführungsvorschriften wird verbindlich geregelt, dass alle zwölf Bezirke Berlins diesen Geflüchteten bereits bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen von der Berliner Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Wohnberechtigung im Sinne eines WBS anerkennen.
Der Senat gewährleistet so ein einheitliches Verwaltungshandeln der Berliner Wohnungsämter.

Senatorin Lompscher: „Die Ausführungsvorschriften sind wichtig für die schnelle Integration von Geflüchteten mit Bleibeperspektive in Berlin. Dadurch können diese Geflüchteten schnell und in allen Bezirken einen WBS beantragen und eine Sozialwohnung suchen und beziehen. Angemessenes Wohnen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserer Stadt wirklich ankommen und ein neues Zuhause finden können.“

Quelle: berlin.de