Memorandum zu Asylverfahren zeigt Qualitätsmängel beim BAMF

Zehn Jahre nach dem ersten Memorandum zum Stand der Asylverfahren in Deutschland zeigt eine neues, von PRO ASYL mitherausgegebenes Memorandum auf, dass strukturelle Defizite beim BAMF weiter bestehen. Die Herausgeber*innen fordern: Beim Abbau Hunderttausender unerledigter Asylanträge darf es keine Abstriche bei der Qualität geben.

Ein Zusammenschluss aus zwölf Wohlfahrtsverbänden, Anwalts- und Richtervereinigungen sowie Menschenrechtsorganisationen hat heute das Papier »Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland« veröffentlicht. Darin fordert das Bündnis eine zügige Bearbeitung der Asylanträge, mahnt jedoch dringend zur Qualität vor Schnelligkeit.

Qualitätsmängel zu Lasten von Asylsuchenden

Die Vorgabe der Bundesregierung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), bis zum Wahljahr 2017 mehr als eine halbe Million anhängiger Asylanträge abzuarbeiten, hat zu einer fehlerträchtigen Entscheidungshektik geführt.

Die hohen Asylantragszahlen seit 2015 und die Verdreifachung der Mitarbeitenden des BAMF sowie eine neue Struktur der Entscheidungsfindung – systematische Trennung von Anhörung und Entscheidung – haben in zum Teil drastischer Weise zusätzlich zu Qualitätseinbußen geführt, die zulasten von Flüchtlingen gehen. Aufgrund des großen Umfangs der Probleme wird nur ein Teil der Betroffenen die Möglichkeit haben, eine Korrektur der Entscheidung durch die Gerichte zu erhalten.

Systematische Trennung von Anhörung und Entscheidung

Mit der Einführung von reinen Entscheidungszentren und der Einstellung von Personen, deren Tätigkeit sich auf die Anhörung beschränkt, ist die Trennung von anhörender und entscheidender Person die Regel. Dementsprechend wird in vielen Außenstellen des Bundesamtes überhaupt nicht mehr entschieden. Es wird angehört und die Entscheidung an Entscheidungszentren abgegeben.

Für eine sachgerechte Entscheidung ist der persönliche Eindruck aber höchst bedeutsam. Im Asylverfahren kommt es wesentlich auf die Glaubhaftigkeit der Angaben der Asylsuchenden an. Nur selten können sie die Verfolgung anhand mitgebrachter Dokumente beweisen. Deshalb ist eine unvoreingenommene Anhörung extrem wichtig, in der sich die Entscheider*innen ein Bild von der Person und ihren Gründen für den Asylantrag machen können.

quelle: proasyl